Der Ständerat entscheidet heute Donnerstag über neue Regeln für multinationale Konzerne. Der Bundesrat will damit verhindern, dass Gewinne in Tiefsteuerländer verschoben werden.
Künftig sollen die multinationalen Unternehmen jedes Jahr in einem Bericht aufzeigen, in welchem Land sie wie viel Umsatz gemacht und Steuern gezahlt haben. Diese länderbezogenen Berichte sollen automatisch mit anderen Staaten ausgetauscht werden.
Es handelt sich um eine Massnahme des OECD-Aktionsplans BEPS zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung. Die Wirtschaftskommission des Ständerates ist grundsätzlich damit einverstanden. Zu weit gehen ihr aber die vorgesehenen Strafbestimmungen.
Keine Strafe bei Fahrlässigkeit
Der Gesetzesentwurf sieht für eine fahrlässig begangene unwahre oder unvollständige Berichterstattung eine Busse bis zu 100'000 Franken vor. Die Wirtschaftskommission beantragt dem Rat, diese Bestimmung zu streichen. Bei der Erstellung eines Länderberichts könnten sehr leicht unbeabsichtigte Fehler unterlaufen, argumentiert sie.
Vorsätzliche unwahre oder unvollständige Angaben sollen nach dem Willen der Kommission zudem nur dann bestraft werden, wenn sie die Informationen wesentlich verfälschen und ein falsches Bild der tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben.
Änderungen vors Parlament
Weiter will die Kommission im Gesetz verankern, dass der Bundesrat Änderungen der multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) dem Parlament zur Genehmigung unterbreiten muss.
Die OECD schlägt neben den länderbezogenen Berichten auch Stammdokumentationen und länderbezogene Dokumentation vor. Um den Aufwand für die betroffenen Unternehmen in Grenzen zu halten, will der Bundesrat darauf aber verzichten. Damit ist die Wirtschaftskommission einverstanden. Eine linke Minderheit beantragt dem Rat dagegen, die Konzerne auch dazu zu verpflichten.
200 Konzerne betroffen
Heisst das Parlament die Vorlage gut, müssen multinationale Konzerne mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder rund 900 Millionen Franken länderbezogene Berichte erstellen. Damit wären rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne betroffen.
Die Berichte sollen ausschliesslich an die Steuerbehörden gehen und nicht veröffentlicht werden. Das entspricht dem OECD-Standard. Die EU hingegen will die Unternehmen verpflichten, bestimmte Daten zu veröffentlichen. Von der EU-Regelung wären auch jene Schweizer Unternehmen betroffen, die Tochtergesellschaften in der EU haben.
Die Rechtsgrundlagen könnten bereits Ende 2017 in Kraft treten. Ab dem Steuerjahr 2018 würden die Konzerne verpflichtet, die Berichte zu erstellen. Ab 2020 könnten diese dann mit den Partnerstaaten ausgetauscht werden. Mit welchen Ländern die Schweiz die Berichte austauscht, steht noch nicht fest. (sda)