Zürcher Pflegefachfrau stiehlt Waren im Wert von 160'000 Franken

Zürcher Pflegefachfrau stiehlt Waren im Wert von 160'000 Franken

21.07.2021, 11:0221.07.2021, 17:43
Eine Pflegefachfrau entwendete bei der Arbeit immer wieder Wertsachen der Patientinnen.
Eine Pflegefachfrau entwendete bei der Arbeit immer wieder Wertsachen der Patientinnen. bild: shutterstock

Eine Pflegefachfrau hat in Altersheimen, Arztpraxen und Wohnungen jahrelang Schmuck, Uhren, Kleider, Reka-Checks und Bargeldbeträge gestohlen. Das Bezirksgericht Zürich hat die 32-Jährige am Mittwoch im abgekürzten Verfahren zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie einer Therapie verurteilt.

Die Frau hatte insbesondere im Umfeld ihrer Arbeit zugegriffen: Als medizinische Praxisassistentin in Arztpraxen klaute sie von Patientinnen und Patienten, wenn diese etwas dabei hatten. Mehrmals entwendete sie auch deren Hausschlüssel, um kurz darauf in deren Wohnung einzudringen.

Als Spital- und Spitexmitarbeiterin stahl sie in Zimmern und Wohnungen von den Personen, die sie als Fachangestellte Gesundheit betreute, was sie fand; mal ein Portemonnaie mit 50 Franken, mal einen Goldring im Wert von mehreren Tausend Franken.

In der Anklageschrift werden für die Zeitspanne von Januar 2017 bis Mai 2020 insgesamt 50 verschiedene Diebstähle aufgezählt. Die Deliktsumme beläuft sich auf über 160'000 Franken. Sie habe mit ihren Taten das Ziel verfolgt, «ein nicht unerhebliches Erwerbseinkommen zu erzielen», heisst es in der Anklageschrift.

Die Frau habe das Vertrauen der Personen krass missbraucht, hielt der vorsitzende Richter fest. Und er verwies auf den Umstand, dass sie vor allem betagte und kranke Personen bestohlen hatte.

Bereits seit einem Jahr in Haft

Seit rund einem Jahr befindet sich die Frau bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Ihre Taten hatte sie im Rahmen der Untersuchung eingeräumt. Sie sei damals kalt und völlig empathielos gewesen, sagte sie am Mittwoch unter Tränen. «So bin ich eigentlich nicht.»

Sie habe gearbeitet, seit sie 16 Jahre alt gewesen sei und habe nie etwas gestohlen. Dann sei eine Phase gekommen, in der ihre Familie Geld gebraucht habe, in der sie völlig unkontrolliert gewesen sei. Laut ihrem Psychiater ist sie keine Kleptomanin, wie sie selber anfänglich geglaubt hatte. Sie hatte gestohlen, was sie brauchen konnte, etwa passende Schuhe, wie der vorsitzende Richter festhielt.

Sie hätte so viel aus ihrem Leben machen können, sagte die 32-Jährige. Sie wisse nicht, weshalb sie anderen Menschen so viel Leid angetan habe. «Ich habe ja nicht nur Sachschaden angerichtet, ich habe ihnen emotional geschadet.»

Falsche Zeugnisse, betrügerische Bestellungen

Zugegebenermassen hatte die Frau auch Ausweise gefälscht: So hatte sie sich schon 2014 oder früher am Computer ein «Fähigkeitszeugnis als Fachangestellte Gesundheit», ein «Diplom über medizinische Praxis - Leitung» sowie weitere Zeugnisse gebastelt.

Gemäss Anklageschrift gelang es ihr damit elfmal, «eine Arbeitsstelle mit einem guten Lohn zu erhalten». Verschiedene Arztpraxen, ein Stadtzürcher Spital und ein Spitexverein am Zürichsee stellten sie im Laufe der Jahre als medizinische Praxisassistentin und als Fachfrau Gesundheit an.

Im Weiteren hatte die Schweizerin in den vergangenen Jahren auch ein Arbeitsunfähigkeitszeugnis für ihren Bruder ausgestellt, im Internet Waren auf Rechnung ihrer Arbeitgeber bestellt und für sich selber einen Auszug aus dem Betreibungsregister ohne Einträge erstellt.

Das Gericht verurteilte die Frau deshalb wegen gewerbsmässigem Diebstahls, Veruntreuung, Betrugs, Check- und Kreditkartenmissbrauchs, Urkundenfälschung, Hausfriedensbruchs und Fälschung von Ausweisen.

Keinen Therapieplatz gefunden

Neben der Freiheitsstrafe von drei Jahren verpflichtete das Gericht die Frau, Schadenersatz an Bestohlene zu leisten. Zudem ordnete es eine ambulante Behandlung an. Diese Gesprächstherapie, die der für ein Gutachten hinzugezogene Psychiater dringend empfiehlt, will die 32-Jährige seit langem in Angriff nehmen.

Sie stehe bislang aber nur auf der Warteliste, da es dringendere Fälle gebe, sagte sie vor dem Zürcher Bezirksgericht. Dass andere in Hindelbank eintretende Insassinnen schneller zu einer Therapie kämen, empfinde sie als ungerecht. (sda)

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