Mieter dürfen sich auf sinkende Mietkosten freuen

Mieter dürfen sich auf sinkende Mietkosten freuen

01.06.2017, 08:04

Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können mit einer Senkung der Mietzinsen rechnen: Der Referenzzinssatz für Mieten sinkt erstmals seit Juni 2015 um 0.25 Prozentpunkte. Neu beträgt der Zinssatz rekordtiefe 1.5 Prozent.

Dies teilte das Bundesamt für Wohnungswesen am Donnerstagmorgen mit. Es ist das erste Mal seit Juni 2015, dass der Referenzzinssatz sinkt. Der Rückgang war angesichts der Zinsentwicklung erwartet worden. Bereits im März hatte nur wenig für eine Senkung gefehlt. Der neue Referenzzinssatz gilt ab dem (morgigen) Freitag.

Wegen der Senkung ergibt sich für Mieter im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2.91 Prozent verlangen können. Im Einzelfall hängt die Anpassung davon ab, wann die letzte Mietzinsreduktion vorgenommen wurde.

Grundsätzlich können weitere Senkungs- und Erhöhungsansprüche geltend gemacht werden. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes. Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Jahresteuerung anrechnen.

Der Schweizerische Mieter- und Mieterinnenverband (SMV) hatte im Vorfeld gefordert, die Vermieter müssten bei einer Reduktion des Referenzzinssatzes die Mieten senken.

Zinssatz im Sinkflug

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit dem 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzte den in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit der Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3.5 Prozent, danach sank er immer weiter. Seit Juni 2015 galt der Referenzzinssatz von 1.75 Prozent. (sda)

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