Schweizer Vertretungen in Krisenstaaten können künftig ohne Genehmigung des Parlaments Sicherheitsberater der Armee hinzuziehen. National- und Ständerat haben dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, über den Einsatz von Sicherheitsberatern zu entscheiden. Der Nationalrat sprach sich am Donnerstag als Zweitrat mit 120 zu 12 Stimmen bei 8 Enthaltungen für eine entsprechende Vorlage aus.
Maximal drei Experten können künftig in Auslandsvertretungen als Berater tätig sein. Sie leisten den Einsatz als Assistenzdienst, ohne Waffe und in zivil. Der Einsatz dieser Experten ist bis Ende 2016 befristet. Mitte Februar hatte der Bundesrat beschlossen, die Schweizer Botschaft in Kairo bis zu zwölf Monate lang mit einem Sicherheitsexperten der Armee zu unterstützen. Solche Einsätze muss das Parlament heute genehmigen, was aus Sicht der Mehrheit nicht sinnvoll ist. (oku/sda)