Ein Mann, der 2008 in Pruntrut seinen sechsjährigen Sohn getötet hatte, muss lebenslänglich hinter Gitter. Das jurassische Kantonsgericht hat dieses Strafmass am Donnerstag bestätigt. Zuvor hatte schon das Strafgericht in einem zweiten Prozess nach einem Bundesgerichtsurteil 2012 dieses Strafmass beibehalten.
Der heute 52-jährige Portugiese war im Morgengrauen des 20. Juni 2008 in die Wohnung seiner Partnerin eingedrungen, die sich von ihm getrennt hatte. Nachdem er sie vergewaltigt hatte, konnte sie flüchten. Darauf tötete er den Sohn mit einem Messer und versuchte dann, sich selber zu töten. Er sei in Panik geraten, sagte er später. Auch das Kantonsgericht betrachtete nun eine lebenslängliche Freiheitsstrafe als angemessen angesichts der schweren Schuld des Angeklagten.
Der Mann zeigte keine Regung bei der Urteilsverkündigung. Das Strafmass entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dem Opfer mit einem Teppichmesser die Kehle durchzuschneiden, zeugt laut dem Gerichtspräsident von einer unerträglichen Rohheit. Der Vater habe den Sohn bis zum Tode instrumentalisiert, um seine Ex-Partnerin leiden zu lassen. (aeg/sda)