Richter dürfen gelöschte Strafregisterauszüge in Zukunft in ihre Urteilserwägungen einbeziehen. Das Verwertungsverbot von gelöschten Strafregistereinträgen durch Gerichte soll fallen. Der Ständerat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion gegen die dadurch verursachte richterliche Blindheit gutgeheissen.
Bischof illustrierte sein Anliegen anhand eines konkreten Falls. Ein Räuber und Dieb wurde 2012 von einem Gericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Diese strenge Strafe fiel, weil der Mann wegen derselben Delikte bereits im Herbst 2002 ins Strafregister eingetragen wurde.
Der Verurteilte rekurrierte. Sein Fall ist noch hängig, wie Bischof erklärte. Absehbar aber sei es, dass er vom Obergericht zu einer bedingten Strafe verurteilt werden müsse, da sein Strafregistereintrag bis zum Verfahren längst gelöscht ist. Er gelte damit als Ersttäter.
Das Recht auf Vergessen will Bischof damit nicht abschaffen. Darauf hätten auch Straftäter Anspruch. Im Strafregisterauszug etwa für eine Stellenbewerbung tauche die Tat nach zehn Jahren nicht mehr auf. Aber Richter sollten einfach bei schweren Taten Zugriff auf die gelöschten Einträge haben.