Berufliche Vorsorge: Finanzkontrolle fordert Massnahmen gegen vergessene Altersguthaben

Berufliche Vorsorge: Finanzkontrolle fordert Massnahmen gegen vergessene Altersguthaben

05.07.2016, 17:08

Rund fünf Milliarden Franken liegen als vergessene Guthaben auf Freizügigkeitskonti. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt nun Massnahmen dagegen: Die Arbeitnehmenden sollen besser informiert werden.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kündigen und ihre Pensionskasse verlassen, bleibt das Freizügigkeitsguthaben (FZ-Guthaben) zweckgebunden auf einem Bankkonto oder bei einer Versicherung, bis sie wieder in eine Pensionskasse eintreten.

Das Gesetz sieht vor, dass bis zu einer Obergrenze alles Geld in die neue Pensionskasse eingebracht wird. Oft geschieht das aber nicht. Das gesamte Freizügigkeitsguthaben beläuft sich auf rund 50 Milliarden Franken, wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem am Dienstag veröffentlichten Bericht schreibt. Das entspricht rund 7 Prozent des Vermögens in der beruflichen Vorsorge.

5 Milliarden Franken vergessen

Aufgrund einer repräsentativen Umfrage geht die EFK davon aus, dass es rund 2 Millionen FZ-Konti gibt. Mindestens ein Drittel ist kontaktlos: Allein die Stiftung Auffangeinrichtung BVG hat den Kontakt zu den Inhabern von über 600'000 FZ-Konti verloren. Der Umfang der Guthaben wird auf rund 5 Milliarden Franken geschätzt.

Ein Grund für diese Situation ist laut der EFK, dass sich die Versicherten im Moment des Austritts aus einer Pensionskasse nicht um den Verbleib des FZ-Guthabens kümmern oder das System der beruflichen Vorsorge nicht verstehen. Zudem werden Wohnsitzwechsel oft nicht gemeldet. Betroffen sein dürften viele ausländische Arbeitskräfte, die nur temporär in der Schweiz gearbeitet haben.

Vor allem kleine Beträge

Die meisten Beträge sind klein - so klein, dass sie beim Verlassen einer Arbeitsstelle laut Gesetz auch ausbezahlt werden könnten, was aber kaum gemacht wird. Wie viele Inhaber von FZ-Konti Anspruch erheben werden, wenn sie das Rentenalter erreichen, ist offen.

Machen die Betroffenen keinen Anspruch geltend, landet das Geld im Sicherheitsfonds BVG. Wer wissen möchte, ob er ein FZ-Konto hat, kann sich an die Zentralstelle 2. Säule wenden. Die Finanzkontrolle möchte aber verhindern, dass es so viele FZ-Konti gibt, die über Jahre kontaktlos sind. Sie spricht von einer «Fehlleistung des Systems» und empfiehlt Massnahmen.

Informationspflicht verschärfen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) soll dafür sorgen, dass Arbeitnehmende umfassend über die Existenz und den Verbleib ihrer Vorsorgeguthaben informiert werden. Denkbar wäre etwa, dass sie beim Austritt zwingend mündliche und schriftliche Informationen erhielten.

Das BSV zeigt sich skeptisch. Die Informationspflichten seien bereits umfassend geregelt, schreibt es in seiner Stellungnahme. Überdies lasse die Untersuchung der EFK den Schluss nicht zu, dass die Versicherten ungenügend informiert seien. Einverstanden zeigt sich das BSV aber damit, auf seiner Homepage Informationen anzubieten.

Mit Absicht «vergessen»

Vergessene Guthaben sind aus Sicht der EFK allerdings nicht das einzige Problem: Manche bringen das Geld absichtlich nicht wieder in eine Pensionskasse ein. Das sei nicht nur gesetzeswidrig, sondern schwäche das Vertrauen in das System der 2. Säule, hält die EFK fest.

Der Grund für das absichtliche Vergessen sind falsche Anreize: Durch das Zurückhalten von FZ-Guthaben lassen sich höhere Einkäufe in eine Pensionskasse realisieren. Das Ausmass solcher unrechtmässiger Einkäufe konnte die Finanzkontrolle nicht ermitteln. Sie empfiehlt dem BSV jedoch, in einem Bericht Lösungsvarianten für das Problem aufzuzeigen. Das will das BSV tun.

Steuerprogression brechen

Freizügigkeitsguthaben bieten auch gesetzeskonforme Möglichkeiten zur Steueroptimierung. So kann die Steuerprogression gebrochen werden, wenn der Bezug im Rentenalter gestaffelt erfolgt, weil mehrere Freizügigkeitskonten eröffnet wurden. Bei einer definitiven Ausreise ins Ausland können die FZ-Guthaben zudem in einen frei gewählten Kanton verschoben werden.

In der Praxis würden solche gesetzeskonforme Möglichkeiten der Steueroptimierung aber von lediglich 10 Prozent der Inhaber von FZ-Guthaben genutzt, heisst es im Bericht. Weil der Gesetzgeber die Möglichkeiten bewusst geschaffen hat, empfiehlt die EFK hier keine Korrektur.

Verlust verhindern

Hingegen fordert sie Massnahmen gegen den unverschuldeten Verlust von FZ-Guthaben im Konkursfall. In Frage käme aus ihrer Sicht eine Deckung durch den Sicherheitsfonds BVG. Schliesslich wünscht sie, dass die Freizügigkeitsguthaben als Teil der 2. Säule statistisch besser erfasst werden. Die entsprechende Empfehlung richtet sich an die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge.

Diese hält fest, dass sie heute keine gesetzliche Grundlage dafür habe. Ob aus den Empfehlungen Gesetzesänderungen resultieren, wird sich zeigen. Der Bericht geht an die Kommissionen für Soziale Sicherheit und Gesundheit von National- und Ständerat. (sda)

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