Zürcher Bezirksgericht: Lange Strafe für dreiste Diebesbande

Zürcher Bezirksgericht: Lange Strafe für dreiste Diebesbande

13.10.2016, 19:12

Ein 41-Jähriger aus Frankreich muss drei Jahre und zwei Monate hinter Gitter. Bei einem dreisten Diebstahl rund um eine Alberto-Giacometti-Skulptur hat er gemäss Zürcher Bezirksgericht «bei einer ganz grossen Sache» mitgemacht.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, der Verteidiger eine teilbedingte Strafe von zwei Jahren. In der Bewertung des Coups waren sich Staatsanwalt und Verteidigung für einmal einig: Beide sprachen von einem «raffinierten Plan», den zwei Ehepaare aus Frankreich auf Anregung und Befehl eines bis heute unbekannt gebliebenen Drahtziehers im Jahr 2015 ausgeführt hatten.

Der 41-jährige Rumäne, der seit seinem 13. Lebensjahr in Frankreich lebt, musste sich am Donnerstag als erster der Vierergruppe vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten. Er sprach als einziger nicht von einem raffinierten, sondern von einem blöden Plan. Es sei dumm gewesen, zu glauben, einfach so zwei Millionen abstauben zu können.

Die Provision unter dem Rock

Der unbekannte Drahtzieher und die beiden Ehepaare hatten eine Galerie in der Stadt Zürich kontaktiert: Einer ihrer Klienten sei am Kauf einer Alberto-Giacometti-Skulptur im Wert von 25 Millionen Franken interessiert, gaben sie an.

Nach mehreren Gesprächen und Treffen im In- und Ausland fragten die falschen Vermittler des Kunst-Deals nach, ob die Galerie überhaupt über so viel Geld verfüge, dass diese ihnen bei einem Abschluss die fällige Provision zahlen könne.

Da lud eine Mitarbeiterin der Galerie zu einem Treffen in einem diskreten Tresorraum einer grossen Bank und zeigte ein Couvert voller Tausendernoten vor. Ein Mitglied der Diebesbande, die Frau des 41-jährigen Rumänen, zählte das Geld - und tauschte die 1800 gebündelten Noten gegen Papierschnipsel aus. Das echte Geld versteckte sie unter ihrem Rock, die Schnipsel legte sie das Couvert.

Als die Frau den Tresorraum verliess, wurde sie verhaftet - wie auch ihre drei in der Nähe der Bank Schmiere stehenden Komplizen. Die Polizei war den Dieben schon lange auf der Spur: Die Bande hatte von Beginn an bloss mit einer «vermeintlichen Mitarbeiterin der Galerie» verhandelt.

Dreister Mittäter oder treudoofer Mitläufer?

Der Staatsanwalt sprach in seinem Plädoyer von einem Diebstahl, bei dem Professionalität, Arbeitsteilung, Planung und Dreistigkeit kaum mehr steigerbar seien. Eine gut organisierte Gruppe habe den Coup von langer Hand vorbereitet.

Der 41-Jährige, der schon in verschiedenen Ländern Europas wegen Diebstahls verurteilt wurde, habe aus reiner Profitgier gehandelt. «Er wollte rasch zu viel Geld kommen.» Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Das stehe in keinem Verhältnis zu dessen Rolle, entgegnete der Verteidiger des Rumänen aus Frankreich. Beim Giacometti-Galerie-Coup sei er bloss einer kleiner Fisch gewesen.

Die Frau des 41-Jährigen habe die Befehle des unbekannten Drahtziehers entgegengenommen und in der Beziehung den Ton angegeben. Sein Mandant sei ein «treudoofer Mitläufer» gewesen, der über die Tat kaum Bescheid gewusst habe. «Er war nur das dritte Glied in der Kette.» Er sei deshalb lediglich der Gehilfenschaft zu verurteilen. Eine teilbedingte Strafe von zwei Jahren wäre angemessen.

Das Gericht ging nicht von Gehilfenschaft, sondern von Mittäterschaft aus. Der 41-Jährige habe seine Frau in die Schweiz gefahren, sagte der vorsitzende Richter in der Urteilseröffnung. «Das war eine längere Reise.» Zudem wäre die Beute für die Familie, für Kleider und Ferien, verwendet worden. Das alles deute daraufhin, dass der Plan gemeinsam gefasst worden sei.

«Sie haben aus finanziellen, egoistischen Motiven gehandelt», sagte der Richter zum Beschuldigten. «Sie haben da bei einer ganz grossen Sache mitgemacht.» Das sei nicht mit einem kleinen Diebstahl vergleichbar. Es verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe von 38 Monaten.

Weitere Verfahren folgen

Die geständige Frau des 41-Jährigen soll im abgekürzten Verfahren verurteilt werden. Die Staatsanwalt hat eine teilbedingte Strafe von zwei Jahren und acht Monaten vorgeschlagen. Das Gericht entscheidet demnächst.

Das zweite am Coup beteiligte Paar wird Ende Oktober vor dem Bezirksgericht erscheinen müssen. Die Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen von viereinhalb und vier Jahren. (sda)

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