Kindesschutz: KESB-Volksinitiative fordert mehr Rechte für Familienangehörige

Kindesschutz: KESB-Volksinitiative fordert mehr Rechte für Familienangehörige

18.06.2016, 13:56

Ein Komitee vorwiegend aus SVP-Vertretern hat die eidgenössische Volksinitiative «KESB - Mehr Schutz der Familie» lanciert. Mit dieser sollen «die Systemfehler im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht» korrigiert werden, wie SVP-Nationalrat Pirmin Schwander sagte.

Ziel der Initiative ist es gemäss der St. Galler SVP-Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder, «willkürliche und ungerechtfertigte Entscheidungen» der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) zu verhindern. Mit dem Sammeln der Unterschriften wird voraussichtlich nach den Sommerferien begonnen.

Viele KESB-Mitarbeitende arbeiteten gut oder sogar sehr gut, sagte Keller-Inhelder am Samstag in Zürich vor den Medien. Es gebe aber auch ungeeignete KESB-Mitarbeiter und die Folgen von deren Fehlentscheiden seien für die Betroffenen gravierend.

Das geltende Recht lasse es zu, «dass es zu haarsträubenden und ungerechtfertigten Eingriffen in die höchst persönlichen und verfassungsmässig geschützten Freiheitsrechte kommt». Die Betroffenen könnten sich kaum dagegen wehren.

Für sinnvolle Entscheide brauche es wieder «mehr Bürgernähe». Die Initianten wollten nicht zurück zum alten System, aber die Gemeinden müssten «eine entscheidende Stimme» haben, statt nur die Rechnungen für die von der KESB beschlossenen Massnahmen zu bezahlen.

Initianten orten «zahlreiche Mängel»

Bei dem seit Anfang 2013 geltenden Kindes- und Erwachsenenschutzrecht seien «zahlreiche Mängel und Misswirtschaft» festgestellt worden, sagte Initiativkomitee-Präsident Paul Schüpbach. Kinder und hilfsbedürftige Erwachsene würden «nicht geschützt, sondern bewirtschaftet», was nicht der Idee des Gesetzgebers entspreche.

Aufgrund der «fast unbeschränkten Machtbefugnissen der KESB» würden heute nicht nur die Betroffenen, sondern ganze Familien bevormundet, findet Schüpbach. Der Staat giere nach Macht und Kontrolle über die Bürger und deren Vermögen. Laut Pirmin Schwander müssen künftig in erster Linie Familienangehörige das Recht haben, ihre Kinder oder hilfsbedürftigen Eltern zu vertreten.

Anpassungen sind laut Keller-Inhelder nicht nur beim Bundesrecht nötig, sondern auch auf kantonaler Ebene. Das Initiativkomitee will deshalb in allen Kantonen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier dabei unterstützen, kantonale Vorstösse einzureichen. Allenfalls seien auch kantonale Volksinitiativen nötig, sagte Keller-Inhelder. (sda)

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