Im vergangenen Jahr haben Elternteile beim Bundesamt für Justiz 62 neue Anträge auf eine Rückführung von ins Ausland entführten Kindern nachgesucht. In zehn weiteren Anträgen wurde ein Besuchsrecht verlangt.
In den letzten zehn Jahren wurden noch nie so viele Rückführungsanträge gestellt, wie aus einem Bericht des Bundesamtes für Justiz hervorgeht, über den die «Zentralschweiz am Sonntag» und die «Ostschweiz am Sonntag» berichteten. 2015 waren es 51 Anträge gewesen, 2006 noch 42. Die Anträge werden hauptsächlich an europäische Staaten übermittelt.
Das Durchschnittsalter der betroffenen Kinder liegt bei rund sieben Jahren. Der entführende Elternteil ist zu etwa 75 Prozent die Mutter, bei der Verweigerung des Besuchsrechts liegt der Anteil der Mütter bei 90 Prozent.
Umgekehrt stellten ausländische Behörden letztes Jahr an die Schweiz 29 Anträge um Rückführung von Kindern. In den drei vorangegangenen Jahren waren es jeweils über 35 Gesuche gewesen. Zu den Rückführungsanträgen kamen letztes Jahr 14 Anträge auf Besuchsrecht.
230 Fälle am Laufen
Die Zentralbehörde zur Behandlung internationaler Kindesentführungen im Bundesamt für Justiz behandelt jährlich rund 230 Fälle. Rund die Hälfte sind bereits laufende Verfahren aus dem Vorjahr. Die Zentralbehörde berät zudem Privatpersonen und Behörden im In- und Ausland, insbesondere über Präventiv- und Schutzmassnahmen.
Die Rückführung von ins Ausland entführten Kindern in die Schweiz bildet die Hauptarbeit der Zentralbehörde. Das Gelingen eines Rückführungsverfahrens im Ausland hänge in hohem Masse von der Leistungsfähigkeit und Qualität des Rechtssystems und Gerichtswesens sowie vom Kooperationswillen des ersuchten Staates und der betroffenen Kinder ab, heisst es im Bericht.
Die Schweiz ist über das Haager Kindesentführungs- und das Europäische Sorgerechtübereinkommen mit 89 respektive 37 Staaten vertraglich verbunden. Die meisten Rückführungs- und Besuchsrechtsanträge stützen sich auf das Haager Kindesentführungsübereinkommen. (sda)