Vergewaltigung: Bilder in Sozialen Medien halfen der Polizei beim Erstellen der Liste

Vergewaltigung: Bilder in Sozialen Medien halfen der Polizei beim Erstellen der Liste

23.10.2015, 14:3223.10.2015, 14:32

Die Luzerner Ermittler haben im Vergewaltigungsfall von Emmen die 372 Männer, die zum Massengentest antraben müssen, unter anderem mit Hilfe von Fotos auf Facebook bestimmt. Die Bilder der allenfalls Verdächtigen wurden mit Angaben des Opfers verglichen.

Das 26-jährige Opfer beschrieb bei der Einvernahme den Täter als 19 bis 25 Jahre alten Raucher mit dunklem gekrausten Haar. Trotz einer bei der Frau aufgefundenen DNS-Spur gibt es noch keine konkrete Verdachtsperson.

Mehrere hundert Männer müssen deshalb in den nächsten zwei Wochen zu einem DNS-Abgleich und einer Alibiabklärung antreten, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. In aufwendiger Arbeit stellten die Ermittler eine Liste von 372 Männern zusammen.

Die Frau war vor drei Monaten in der Nacht auf einem Weg an der Reuss in Emmen vom Velo gerissen und vergewaltigt worden. Sie ist seither querschnittgelämt. Zum DNS-Test aufgeboten werden Männer, die in der Nähe des Tatortes wohnen oder den Weg etwa als Arbeitsweg benutzen und auf die das vom Opfer genannte Signalement passt.

Zur Überprüfung des Signalements wurde auf Fotos in offiziellen Dokumenten oder in den sozialen Medien zurückgegriffen. Hausbesuche seien nicht gemacht worden, sagte Simon Kopp, Sprecher der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.

Der Massengentest ist vom Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet worden. Gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts gibt es kein Rechtsmittel. Betroffene können sich jedoch mit einer Beschwerde beim Kantonsgericht gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft wehren, wie Christian Renggli, Generalsekretär des Kantonsgerichtes, auf Anfrage sagte.

Die gewonnenen DNS-Proben dürften die Untersuchungsbehörden nur im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu dieser Tat verwenden, sagte Renggli weiter. Könne man Personen anhand des DNS-Profils als Täter ausschliessen, müssten die Daten vernichtet werden. (sda)

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