Flugzeugbesatzungen müssen sich weltweit rund 300 Mal pro Woche mit widerspenstigen oder gar randalierenden Passagieren auseinandersetzen - teils mit hohen Folgekosten. Die Airlines wollen deshalb schärfer gegen ungebührlich auftretende Fluggäste vorgehen dürfen.
Die juristische Zuständigkeit der Staaten, in denen ein Flugzeug registriert ist, soll in solchen Fällen auf das jeweilige Landeziel erweitert werden. Die neuen Bestimmungen definieren auch klarer, ab wann strafbares Verhalten vorliegt. Dazu gehört etwa die Weigerung, Sicherheitsvorschriften zu befolgen.
Zudem werden Schadenersatzklagen erleichtert, die sich zum Beispiel aus unplanmässigen Zwischenlandungen infolge des Fehlverhaltens von Passagieren ergeben. Mindestens 22 Staaten müssen das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, ehe es in Kraft treten kann. (whr/sda)