Der Bundesrat eröffnet die Diskussion über eine neue Unternehmenssteuerreform. Er hat am Mittwoch seine Vorschläge für die Steuervorlage 17 in die Vernehmlassung geschickt. Sie entsprechen den im Juni festgelegten Eckwerten.
Sinn und Zweck der Reform bleibt die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Dank tieferen kantonalen Gewinnsteuern sollen sie trotzdem in der Schweiz bleiben. Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der Bundessteuer.
Anders als bei der gescheiterten Unternehmenssteuerreform III soll dieser aber nicht von 17 auf 21.2 Prozent, sondern nur auf 20.5 Prozent erhöht werden. Die Differenz beträgt rund 200 Millionen Franken.
Weitere Elemente der Steuervorlage 17 sind eine höhere Dividendenbesteuerung, die soziale Abfederung in Form von höheren Kinderzulagen sowie die ausdrückliche Berücksichtigung von Städten und Gemeinden. Aus der gescheiterten Vorlage werden auch die Patentbox und die Forschungsabzüge übernommen. Verzichten will der Bundesrat auf die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer.
Im Zuge der Steuervorlage 17 soll zudem der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst werden. Diese belastet den Bundeshaushalt mit rund 750 Millionen Franken. Die Kosten für die Kantone sind noch unklar. Ihr Zusatzeinnahmen belaufen sich auf rund 1.2 Milliarden Franken. Die Botschaft zur Steuervorlage will der Bundesrat im nächsten Frühjahr verabschieden. (sda)