Bei der Unternehmenssteuerreform III will der Ständerat der Wirtschaft weniger weit entgegenkommen als der Nationalrat. Die kleine Kammer hat am Montag die Interessen der Kantone im Auge behalten und verschiedene Steuervergünstigungen für Unternehmen abgelehnt.
Beide Räte haben die Vorlage bereits einmal beraten. Zu Beginn der zweiten Runde waren die Fronten verhärtet. Grund war das fehlende Einvernehmen der Kommissionen: Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) hatte angesichts der zahlreichen Differenzen zwischen den Räten einen Kompromiss erarbeitet.
Dieser sah unter anderem eine neue Diskussion über die einheitliche Teilbesteuerung von Dividenden vor. Weil das bereits von beiden Räten verworfen worden ist, hätte die WAK des Nationalrats zustimmen müssen. Diese lehnte jedoch ab, womit auch der Kompromiss vom Tisch war.
«Unfreundlicher Akt»
Das belastete die weitere Diskussion. Der Entscheid sei als «Affront und als unfreundlicher Akt» empfunden worden, sagte Roberto Zanetti (SP/SO) im Namen der ständerätlichen WAK. Auf deren Antrag liess der Ständerat daraufhin zahlreiche Differenzen unbereinigt.
Dazu gehört der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer. Der Nationalrat will diesen von 17 Prozent auf 20.5 Prozent erhöhen, damit die Kantone Spielraum für Gewinnsteuersenkungen bekommen. Der Ständerat beharrt auf 21.2 Prozent, was den Kantonen 153 Millionen Franken mehr einbringen würde.
Die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital lehnte der Ständerat mit 26 zu 19 Stimmen ab. Es handelt sich um ein Anliegen der Wirtschaft, das Bund und Kantonen hohe Mindereinnahmen bescheren würde. Zwar zeigte die kleine Kammer grosse Sympathien für den Abzug eines kalkulatorischen Zinses. Ein solcher war auch im Kompromiss der WAK vorgesehen gewesen.
Der Ständerat lehnte die zinsbereinigte Gewinnsteuer trotzdem ab, um für die Ausmarchung mit dem Nationalrat einen Trumpf in der Hand zu behalten. Wer die Tür für einen Kompromiss offenhalten wolle, müsse den Vorschlag ablehnen, sagte Zanetti. Konrad Graber (CVP/LU) warnte davor, die Vorlage im Hinblick auf eine Referendumsabstimmung zu überladen. Ohne Gegenfinanzierung in Form einer einheitlichen Teilbesteuerung von Dividenden sei der Abzug «ungebührlich».
Arbeit für den Bundesrat
Die vom Nationalrat beschlossene Tonnage Tax fiel im Ständerat ebenfalls durch. Dieser Entscheid war jedoch nicht allein taktisch motiviert: Gegen die privilegierte Besteuerung von Schifffahrtsunternehmen gibt es verfassungsrechtliche Bedenken, zudem wurde keine Vernehmlassung durchgeführt. Der Ständerat lagerte das Anliegen daher in eine separate Vorlage aus und wies diese zur vertieften Prüfung an den Bundesrat zurück.
Andere Steuererleichterungen waren im Grundsatz nicht mehr umstritten. Dazu gehören die so genannte Patentbox zur privilegierten Besteuerung der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten, Abzüge für Forschung und Entwicklung über die effektiven Kosten hinaus sowie günstige Bedingungen für die Aufdeckung stiller Reserven.
Die Höhe der Ermässigung bleibt den Kantonen überlassen. Nach dem Willen des Ständerats ist sie bei der Patentbox aber auf 90 Prozent begrenzt, beim Forschungsaufwand auf 150 Prozent. Darüber hinaus stimmte die kleine Kammer dem Konzept des Nationalrats zu, dass alle Entlastungen zusammen zu einer steuerlichen Ermässigung von maximal 80 Prozent führen dürfen.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat. Dieser will bereits in einer Woche wieder über die Unternehmenssteuerreform III beraten. (sda)