Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst zieht erste Bilanz
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) macht Gebrauch von seinen neuen Möglichkeiten. Im vergangenen Jahr hat er sich dabei an die Vorgaben gehalten. Zu diesem Schluss kommt die unabhängige Aufsichtsbehörde AB-ND. Punktuell schlägt sie Verbesserungen vor.
2018 hat die neue Behörde unter der Leitung von Thomas Fritschi 13 Prüfungen durchgeführt. Daraus ergaben sich 32 Empfehlungen und 30 Hinweise. Der Verteidigungsminister - letztes Jahr war dies Bundesrat Guy Parmelin - habe sämtliche Empfehlungen akzeptiert und seine Dienste mit der Umsetzung beauftragt, schreibt die AB-ND in ihrem am Donnerstag veröffentlichten ersten Jahresbericht.
Die AB-ND prüft die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit. Die Prüfungen im vergangenen Jahr betrafen alle Bereiche - auch die neuen Überwachungsinstrumente. Seit Herbst 2017 darf der Nachrichtendienst Räume verwanzen, E-Mails mitlesen oder Telefongespräche mithören.
Ergebnis zu spät mitgeteilt
Solche Massnahmen müssen richterlich genehmigt werden. Die AB-ND kontrolliert ihrerseits, ob der Nachrichtendienst die richterlichen Vorgaben beachtet. Im Allgemeinen gehe der NDB vorsichtig mit den Auflagen um und respektiere Einschränkungen bei der Umsetzung, heisst es im Bericht.
In einem Fall habe er dem Gericht die Ergebnisse der Massnahme nicht innerhalb der gegebenen Frist mitgeteilt. Beim Verwenden der Software, die das Eindringen in Computersysteme ermöglicht, habe sich der NDB an die festgelegten Grenzen gehalten.
Regeln zu Kabelaufklärung präzisieren
Bei der Kabelaufklärung empfahl die AB-ND eine Präzisierung der rechtlichen Grundlagen. Die Kabelaufklärung wird vom Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) der Führungsunterstützungsbasis der Armee durchgeführt.
Gemäss einer Verordnungsbestimmung kann das ZEO den Auftraggebern vorschlagen, zusätzliche Funkaufklärungsobjekte in laufende Aufträge aufzunehmen. Aus Sicht der AB-ND ist es zweifelhaft, ob die vom ZEO praktizierte Informationsbeschaffung dieser Bestimmung entspricht.
Arbeitsdaten löschen
Eine weitere Empfehlung betrifft die «individuellen Arbeitsdaten» von Mitarbeitenden des NDB. Weil dieser Begriff durch die Mitarbeitenden unterschiedlich interpretiert wird, soll er im Reglement erläutert werden. Nicht mehr benötigte individuelle Arbeitsdaten sollen die Mitarbeitenden grundsätzlich löschen.
Für die Rekrutierung, Führung und Entlassung von menschlichen Quellen besteht laut dem Bericht ein Prozess, der durch eine umfangreiche Dokumentation begleitet wird. Verbessern sollte der NDB aus Sicht der Aufsichtsbehörde die interne Dokumentation von Selbstanbietern.
Mängel in der Organisation
Kontrolliert hat die AB-ND auch die nachrichtendienstlichen Elemente in der Armee. Die Prüfung ergab, dass noch nicht alles an die neuen Strukturen gemäss der Armeereform angepasst wurde. Weiter stellt die AB-ND fest, dass der Begriff «Nachrichtendienst der Armee» zwar klar umschrieben ist, aber die Gesamtverantwortung für die Organisation nicht klar einer Organisationseinheit zugewiesen wird.
Schliesslich ist die AB-ND der Meinung, dass die Kontrolle des bi- und multilateralen nachrichtendienstlichen Datenaustausches gestärkt werden muss. Die Aufsichtsorgane aus den Niederlanden Belgien, Dänemark und Norwegen teilten diese Auffassung, heisst es im Bericht.
Keine Beschwerdestelle
Die AB-ND erhielt 2018 auch Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich durch mutmassliche nachrichtendienstliche Aktivitäten gestört oder bedroht fühlten oder auf vermutete Missstände hinwiesen. Dazu hält sie fest, sie sei keine Beschwerdestelle und habe keine Befugnis, Einzelpersonen über allenfalls sie betreffende Erkenntnisse zu informieren.
Das Parlament hatte der AB-ND für das Jahr 2018 ein Budget von 2.3 Millionen Franken bewilligt. Davon wurden rund 1.8 Millionen Franken für Personalkosten eingesetzt. Das entspricht zehn Vollzeitstellen. (sda)
