SRG soll zielgruppenspezifische TV-Werbung ausstrahlen dürfen

SRG soll zielgruppenspezifische TV-Werbung ausstrahlen dürfen

30.10.2017, 12:52

Die SRG und die privaten Veranstalter mit einer Konzession sollen in Zukunft zielgruppenspezifische Werbung ausstrahlen dürfen, um sinkende Werbeeinnahmen zu kompensieren. Dies schlägt der Bund vor. Allerdings sollen Einschränkungen gelten.

Bei zielgruppenspezifischer Werbung, die in SRG-Programmen ausgestrahlt wird, dürfen die Zielgruppen nicht ausschliesslich geografisch definiert sein. Diese Art der Werbung darf zudem maximal vier der zwölf Minuten Werbung pro Sendestunde betragen.

Damit will der Bund garantieren, dass die SRG andere Medienunternehmen nicht zu stark konkurriert. Auch sollen Fernmeldeanbieter nicht verpflichtet werden, diese Werbeform zu verbreiten.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am Montag den Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) bis zum 16. Februar 2018 in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2018 geplant.

Widerstand der Verleger

Heute ist es der SRG und den anderen privaten Veranstaltern mit einer Konzession nicht erlaubt, zielgruppenspezifische Werbung auszustrahlen. In Zukunft soll das Publikum mit Werbesports gezielter angesprochen werden.

Denkbar sind laut UVEK etwa Personengruppen mit gemeinsamen Interessen oder aufgrund demografischer Kriterien. Unzulässig sein soll solche Werbung aber vor, während und nach Sendungen, die sich explizit an Minderjährige richten.

Auf Widerstand stossen dürfte der Vorschlag bei den Verlegern. Der Verband Schweizer Medien wehrt sich dagegen, dass die öffentlich-rechtliche SRG in der Werbeallianz mit dem Medienhaus Ringier und der Swisscom zusammenarbeitet. Darin wird auch zielgruppenspezifische TV-Werbung angestrebt.

Der Verband Schweizer Medien und mehrere Medienunternehmen wollen gerichtlich gegen die Beteiligung der SRG an Admeira vorgehen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass sie dies tun können. Die SRG gelangte darauf ans Bundesgericht. Dessen Urteil steht aus.

Angebot für Seh- und Hörbehinderte

Wie bereits bekannt soll die SRG mit den Neuerungen auch verpflichtet werden, ihr Angebot für seh- und hörbehinderte Menschen auszubauen. Erweiterungen sind bei Untertiteln, bei akustischen Bildbeschreibungen und beim Dolmetschen in die Gebärdensprache geplant.

Künftig soll der Anteil dieser Leistungen von gegenwärtig einem Drittel auf drei Viertel erhöht werden, wie das UVEK in seinem Bericht schreibt. Grundlage ist eine Vereinbarung von Anfang September zwischen der SRG und sieben Verbänden für sinnesbehinderte Menschen. Unverändert bleibt die rechtliche Vorgabe für gebärdete Beiträge.

In der neuen Verordnung sollen zudem die Grundlagen geschaffen werden, damit die Nachrichtenagentur sda finanziell unterstützt werden kann. Damit solle ihr «wichtiger Beitrag für die Qualität der lokal-regionalen Berichterstattung» längerfristig gesichert werden, schreibt das UVEK. Medienministerin Doris Leuthard hatte Mitte Oktober einen jährlichen Beitrag von zwei Millionen Franken in Aussicht gestellt. (sda)

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