Die mündliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in Luxemburg um die in der EU beschlossenen Flüchtlingsquoten hat am Mittwochvormittag begonnen. Budapest und Bratislava wollen einen entsprechenden Beschluss der EU-Innenminister von 2015 für nichtig erklären lassen.
Die EU-Innenminister hatten die Flüchtlingsumverteilung im Herbst 2015 gegen den Widerstand mehrerer osteuropäischer Länder per Mehrheitsentscheidung beschlossen.
Insgesamt sollten bis zum September 2017 120'000 Asylsuchende in andere EU-Länder gebracht werden: 15'600 aus Italien und 50'400 aus Griechenland. Weitere 54'000 Asylbewerber sollten nach Bedarf zugewiesen werden.
Ungarn und die Slowakei machen in ihren Klagen unter anderem geltend, dass der Beschluss der Innenminister auf der gewählten Rechtsgrundlage unzulässig war und auch gegen rechtliche Grundsätze und Formvorschriften verstossen habe.
Mit einem Urteil in dem Verfahren dürfte nach den üblichen Fristen des EU-Gerichts (EuGH) frühestens in fünf bis sechs Monaten zu rechnen sein.
Ungarn verteidigt vorgehen
Ungarns Justizminister Laszlo Trocsany sagte der deutschen Zeitung «Welt» (Mittwochsausgabe), sein Land wehre sich bei dem Beschluss auch gegen die Zweiteilung in Länder, die «entlastet» werden müssten, und solche die «belastet» würden.
Es fehle eine Kategorie von Ländern, die zwar keine Entlastung wolle, «aber sowieso so belastet sind von der Flüchtlingskrise, dass man ihnen nicht noch zusätzliche Lasten aufbürden sollte», sagte Trocsany weiter.
Luxemburgs Aussen- und Migrationsminister Jean Asselborn verteidigte den Verteilungsbeschluss und verwies auf die dramatische Lage im Mittelmeer 2015. Italien und Griechenland seien damals angesichts der hohen Ankunftszahlen überlastet gewesen, sagte er im Rundfunksender SWR2.
«Die Alternative wäre ja gewesen, dass wir die Landgrenzen zumachen, gegen die Konvention von Genf verstossen, aber auf dem Meer konnte man ja die Menschen nicht ertrinken lassen», sagte Asselborn. (sda/afp)