Gesundheit: Pflegerinnen und Pfleger sollen nicht mit Krankenkassen abrechnen

Gesundheit: Pflegerinnen und Pfleger sollen nicht mit Krankenkassen abrechnen

27.04.2016, 10:44

Pflegefachpersonen sollen auch künftig nicht direkt mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Der Nationalrat hat sich gegen eine Gesetzesänderung ausgesprochen. Die Pflegefachpersonen fassen nun eine Volksinitiative ins Auge.

Das Ziel stösst auf breite Zustimmung: Der Beruf soll attraktiver werden, damit der steigende Pflegebedarf gedeckt werden kann. Die konkreten Gesetzesänderungen sind jedoch umstritten. Der Nationalrat hat am Mittwoch mit 118 zu 67 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nun entscheidet noch der Ständerat.

Im Nationalrat brachte eine Allianz von SVP und SP das Gesetz zu Fall. Ausgearbeitet hatte dieses die Gesundheitskommission des Nationalrats. Neu sollten Pflegeheime, Spitex-Organisationen und selbstständige Pflegefachpersonen Grundpflegeleistungen ohne die Anordnung eines Arztes auf Kosten der Krankenversicherung durchführen dürfen.

Vertrag als Voraussetzung

Die neue Regelung sollte jedoch auf sechs Jahre befristet werden. Zudem sollten Pflegefachpersonen nur dann direkt mit den Krankenkassen abrechnen können, wenn diese mit ihnen einen Zulassungsvertrag abgeschlossen haben.

Diese Einschränkungen hatte die Gesundheitskommission nach der Vernehmlassung vorgeschlagen. Sie wollte damit der Befürchtung entgegen treten, die Änderung könnte zu einer Mengenausweitung und somit zu Mehrkosten führen. Nun führten die Bestimmungen aber dazu, dass das Gesetz keine Mehrheit mehr fand, weil sich nun neben der SVP auch die SP dagegen stellte.

Steigende Kosten

Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der SVP warnten vor höheren Kosten und steigenden Krankenkassenprämien. Die Ansprüche an das Gesundheitswesen seien heute schon sehr hoch, sagte Verena Herzog (SVP/TG). «Je höher das Angebot an Leistungen, desto höher die Nachfrage.» Das stetige Wachstum der Kosten müsse gebremst werden.

Die Gegnerinnen und Gegner aus den Reihen der SP wiederum störten sich daran, dass die Krankenkassen die Wahl hätten, mit welchen Pflegefachpersonen sie Verträge abschliessen, wie Jean-François Steiert (SP/FR) erklärte.

Auch Bundesrat warnt vor Kosten

Auch der Bundesrat stellte sich gegen die geplante Änderung. Er befürchtet Fehlanreize, zusätzlich erbrachte Leistungen und höhere Kosten. Wenn beispielsweise nach Stunden abgerechnet werde, gebe es einen finanziellen Anreiz, möglichst viele Leistungen zu erbringen, schrieb er in seiner Stellungnahme zur Gesetzesänderung.

Gesundheitsminister Alain Berset sprach im Rat von einem «grundlegenden Systemwechsel», dessen Folgen schwer abzuschätzen wären. Nach Ansicht des Bundesrats könnte der Systemwechsel präjudizierende Wirkung haben: Andere medizinisch-therapeutische Fachpersonen wie Ergo- oder Physiotherapeuten könnten dieselben Bedingungen fordern.

Zahl der Abschlüsse gestiegen

Berset erinnerte auch an die bereits ergriffenen Massnahmen. Der Schlussbericht zum Masterplan Bildung Pflegeberufe habe gezeigt, dass die Attraktivität und die Anzahl der Ausbildungsabschlüsse im Pflegebereich in den letzten Jahren bereits gestiegen seien.

Weitere Massnahmen zur Stärkung der Pflege seien geplant, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz. Die koordinierte Versorgung werde mit konkreten Projekten gestärkt.

Weg vom Hilfsberuf

Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen vergeblich auf die Alterung der Bevölkerung hin. Der Pflegebedarf werde zunehmen, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). «Die Pflege muss weg vom Hilfsberuf.» Mit der Änderung könnten administrative Leerläufe vermieden werden.

Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen Berner SVP-Nationalrats Rudolf Joder zurück. Er reagierte mit seinem Vorstoss auf den steigenden Pflegebedarf und die prekäre Personalsituation in Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Pflegefachpersonen planen Volksinitiative

Die Pflegefachpersonen hatten den Vorstoss begrüsst, zeigten sich jedoch von der Umsetzung enttäuscht. Aus Sicht des Berufsverbands droht mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die Gefahr, dass die Kernanliegen gar nicht erfüllt werden.

«Wir haben das Vertrauen in die Politik in dieser Sache verloren», sagte Helena Zaugg, Präsidentin des Berufsverbandes der Pflegefachleute (SBK), an einer Medienkonferenz im Vorfeld der parlamentarischen Beratungen. Sollte das Parlament die Kernanliegen nicht berücksichtigen, werde der Verband das Heft in die eigene Hand nehmen und eine Volksinitiative lancieren. (sda)

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