Arbeitsrecht darf vor Digitalisierung nicht Halt machen

Arbeitsrecht darf vor Digitalisierung nicht Halt machen

14.09.2017, 11:04

Der Erfolg von Online-Plattformen wie AirB&B und Uber haben auch Auswirkungen auf die Schweizer Arbeitswelt: Hunderttausende Personen gehen inzwischen einer Arbeit über eine Online-Plattform nach. Syndicom pocht auf die Einhaltung der Arbeitsrechte.

Die sogenannte «Crowdwork», also die Arbeit über eine digitale Plattform, sei in der Schweiz weiter verbreitet als bisher angenommen, teilte die Gewerkschaft Syndicom am Donnerstag unter Berufung auf eine Studie mit.

32 Prozent der darin befragten Personen hätten bereits eine solche digitale Erwerbsarbeit gesucht - und gut 18 Prozent seien fündig geworden. Ein Wert, der hochgerechnet mehr als einer Million Personen entspreche.

Am meisten nachgefragt sind laut der Studie Arbeiten, welche zuhause am eigenen Computer ausgeführt werden können, über Online-Plattformen wie «Upwork». 79 Prozent der «Crowdworker» suchen Arbeiten in dieser Kategorie. Die Crowdworker gehen teilweise auch hochqualifizierten Arbeiten nach wie juristische oder IT-Dienstleistungen, Buchhaltung oder Kreativjobs.

Wer für eine Online-Plattform arbeitet, muss aber nicht zwingend zu Hause tätig sein. Drei Viertel der Befragten sagen, dass sie für verschiedene Kunden ausser Haus tätig sein wollen. Beispielsweise für einen Haushaltsdienst wie «Handy». Zwei Drittel der Befragten erklären, dass sie Arbeit bei Fahr- oder Lieferdiensten suchen, beispielsweise bei «Uber» im Taxibereich.

Arbeitsrecht darf nicht zu kurz kommen

Doch die Digitalisierung bietet nicht nur interessante und neue Erwerbsmöglichkeiten, sondern stellt auch neue arbeitsrechtliche Herausforderungen dar. Die Gewerkschaft stellt fest, dass grosse Konzerne immer mehr Arbeiten an eine Online-Plattform auslagern, um Fixkosten und soziale Verpflichtungen zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich für Syndicom eine Reihe von sozialpolitischen Herausforderungen. Der Gesetzgeber müsse dringend dafür sorgen, dass auch «Crowdworkern» kollektive Arbeitsrechte gewährt werden, schreibt die Gewerkschaft.

Sie fordert unter anderem, dass die Beschäftigten fair entschädigt und sozialversichert werden. Zudem brauche es Richtlinien, um das geistige Eigentum von «Crowdworkern» zu schützen und um ihnen zu ermöglichen, ihre Arbeitsrechte einzuklagen.

Für die repräsentative Studie zum «Crowdworking», welche Syndicom am Donnerstag vorgestellt hat, wurden via Internet 2001 Personen im Alter zwischen 16 und 70 Jahren befragt. (sda)

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