Bedürftige Rentner sollen höheren Zuschuss an Miete bekommen

Bedürftige Rentner sollen höheren Zuschuss an Miete bekommen

31.05.2017, 05:08

Bedürftige Rentnerinnen und Rentner sollen für die Mietwohnung mehr, für die Krankenkasse weniger Geld bekommen. Mit einer Reform der Ergänzungsleistungen (EL) sollen vorhandene Mittel zudem besser für das Alter gesichert werden.

Über die Vorlage diskutiert der Ständerat heute Mittwoch als Erstrat. Auslöser der Reform war die Kostenexplosion der letzten Jahre. Der Bundesrat hatte festgestellt, dass sich die EL-Ausgaben zwischen 1998 und 2012 auf 4.4 Milliarden Franken mehr als verdoppelt hatten.

Letzten Herbst legte er dem Parlament eine Reform vor mit dem Ziel, bei den Ergänzungsleistungen zu AHV und IV Schwelleneffekte zu reduzieren und Eigenmittel für die Altersvorsorge zu sichern. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten bleiben.

Keine Kapitalbezüge

In den Grundzügen sind die Vorschläge des Bundesrats in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats auf Zustimmung gestossen. Unbestritten ist, dass der obligatorische Teil der beruflichen Vorsorge künftig nur noch als Rente und nicht mehr als Kapital bezogen werden kann.

Heute darf ein Viertel des Geldes als Kapital bezogen werden. Einige Kassen zahlen sogar das ganze Guthaben auf einen Schlag aus. Damit können nicht alle umgehen: Nach Angaben des Bundesrats bezogen im Jahr 2014 insgesamt 3400 Personen neu Ergänzungsleistungen, die zuvor ihre Pension als Kapital erhalten hatten.

Der Bundesrat möchte auch den Vorbezug für die Finanzierung der Selbständigkeit verbieten. Das lehnt die SGK ab. Sie will den Bezug aber auf jenen Betrag begrenzen, auf den die Versicherten im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätten. Der Vorbezug für den Hauskauf soll nicht eingeschränkt werden, weil die Immobilie einen Gegenwert darstellt. Auch wer die Schweiz endgültig verlässt, soll sein Alterskapital weiterhin mitnehmen können.

Beim anrechenbaren Vermögen gelten nach dem Willen des Bundesrats in Zukunft tiefere Freibeträge. Heute sind Alleinstehende erst ab 37'500 Franken von der EL ausgeschlossen. Künftig soll die Grenze bei 30'000 Franken liegen. Der Freibetrag für Ehepaare würde von 60'000 Franken auf 50'000 Franken sinken.

Auch ein allfälliges Erwerbseinkommen soll stärker berücksichtigt werden. Heute wird nur ein Teil davon als Einnahme angerechnet, um einen Anreiz für eine Erwerbstätigkeit zu setzen. Künftig soll das Einkommen voll angerechnet werden, falls ein Ehegatte ohne EL-Anspruch vorhanden ist. Die Kommission hingegen will nur 80 Prozent anrechnen.

Mehr Geld für Mieten

Ein wichtiges Thema der EL-Reform ist die Höhe der anrechenbaren Mieten. Heute können Alleinstehende maximal 1100 Franken als Ausgabe angeben, Ehepaare 1250 Franken. Weil die Mieten seit der letzten Anpassung dieser Höchstbeträge im Jahr 2001 stark gestiegen sind, haben mehrere zehntausend Rentner-Haushalte nicht genug Geld für die Miete.

Der Bundesrat schlug daher neue Höchstbeträge vor. Die SGK des Nationalrats verzögerte die Anpassung jedoch, weil sie diese in die EL-Reform integrieren wollte. Nun sind die Vorschläge wieder auf dem Tisch.

Weil die Mieten je nach Region variieren, sind abgestufte Mietzinsmaxima geplant. In den Zentren Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich sollen die monatlichen Höchstbeträge bei 1370 Franken für eine Person und 1620 Franken für zwei Personen liegen.

In Städten wie Freiburg, Winterthur, St. Gallen und Agglomerationsgemeinden sind 1325 Franken respektive 1575 Franken vorgesehen. In allen übrigen Gemeinden liegen die Maxima bei 1210 und 1460 Franken pro Monat. Für Familien sind spezielle Zuschläge geplant.

Anpassungen sind auch bei den Krankenkassenprämien geplant - allerdings zu Ungunsten der Betroffenen. Der Bundesrat möchte einen Pauschalbetrag in der Höhe der kantonalen oder regionalen Durchschnittsprämie festlegen.

Kantone können sparen

Die Kommission hingegen beantragt, für die Pauschale den drittgünstigsten Versicherer im Kanton als Massstab zu nehmen. Das soll EL-Bezüger dazu bringen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Die Kantone sollen die Pauschale auch kürzen dürfen, falls die tatsächlich bezahlte Prämie tiefer ist. Nach Berechnungen der Verwaltung liessen sich durch diese Massnahmen 123 Millionen Franken zusätzlich einsparen.

Gespart wird auch mit einer neuen Berechnung der EL-Mindesthöhe. In den meisten Kantonen entspricht das Minimum heute dem Betrag einer Krankenkassen-Durchschnittsprämie. Tiefere Beträge werden aufgestockt, auch wenn das nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Der Bundesrat will die Mindesthöhe nun auf 60 Prozent der Durchschnittsprämie begrenzen. Damit könnten die Kantone 114 Millionen Franken sparen. Weil die Kommission auch hier auf die drittgünstigste Prämie abstellt, kommt sie auf Einsparungen von 123 Millionen Franken.

Mit den übrigen Massnahmen spart der Bundesrat bei Bund und Kantonen unter dem Strich 100 Millionen Franken, die Kommission nur 60 Millionen. Der Unterschied kommt vor allem durch die unvollständige Anrechenbarkeit des Einkommens von Ehegatten zu Stande. (sda)

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