Oldtimer aus der Schweiz nach Deutschland geschmuggelt

Oldtimer aus der Schweiz nach Deutschland geschmuggelt

02.11.2017, 16:52

Käufer von in der Schweiz erworbenen Gebrauchtwagen und Motorrädern versuchen immer wieder, die Fahrzeuge ohne die fälligen Abgaben in die EU zu fahren. Allein im Oktober gingen dem deutschen Zoll 32 Fahrzeuge mit einem Gesamtwert von mehr als 640'000 Euro ins Netz.

Die dicksten Fische waren drei Oldtimer mit einem Wert von einer halben Million Euro, wie das Hauptzollamt Singen am Mittwoch mitteilte. Die Autokäufer und -verkäufer scheuen kaum einen Aufwand, um die Abgaben nicht bezahlen zu müssen.

Einer der Oldtimer, ein deutscher Sportwagen im Wert von 230'000 Euro, wurde mit Schweizer Kennzeichen durch den Verkäufer über die Grenze bis auf den Parkplatz eines deutschen Supermarktes gefahren.

Kennzeichen ausgetauscht

Nach der Verkaufsabwicklung wurden die Schweizer Kennzeichen entfernt - und der Käufer brachte deutsche Kennzeichen an. Die Zöllner einer mobilen Kontrolleinheit beobachteten den Vorgang und griffen ein.

In einem weiteren Fall am Grenzübergang im deutschen Bietingen an der Landesgrenze zum Kanton Schaffhausen gab der Fahrer eines Bentley S2 (Baujahr 1960) an, das von ihm in der Schweiz erworbene Fahrzeug habe einen Wert von nur 15'000 Euro. Die Recherche der Beamten ergab jedoch, dass der tatsächliche Fahrzeugwert knapp 50'000 Euro betrug.

Die meisten Gebrauchtfahrzeuge liegen gemäss Angaben des Hauptzollamts im unteren und mittleren Preissegment. Gegen die im Oktober in den deutschen Landkreisen Konstanz und Waldshut erwischten Fahrzeugführer wurde jeweils ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Sie mussten Einfuhrabgaben und Barsicherheiten in Höhe von mehr als 60'000 Euro hinterlegen.

Es wird schnell teuer

Bei der Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land wie der Schweiz sind in der Regel 10 Prozent des Fahrzeugwertes als Einfuhrzoll zu entrichten. Die zusätzlich fälligen 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer werden aus der Summe von Fahrzeugwert plus Einfuhrzoll errechnet. Wenn der Eigentümer des Autos nachweisen kann, dass das Auto in einem EU- oder EFTA-Land produziert wurde, muss kein Einfuhrzoll bezahlt werden. (sda)

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