Die Besitzer von durch Quecksilber verschmutzten Grundstücken im Oberwallis müssen sich nicht an den Sanierungskosten beteiligen. Das haben der Kanton Wallis, die Lonza und die betroffenen Gemeinden vereinbart.
Der Entscheid mache den Weg frei für den Start der Sanierungen in den Siedlungsgebieten, teilten der Kanton Wallis, die Lonza AG sowie die Gemeinden Raron und Visp am Mittwoch mit. Damit könne mit den Sanierungen begonnen werden, bevor entschieden sei, welche Anteil die Parteien an den Kosten übernehmen müssten.
Der genaue Kostenverteiler ist noch offen. Die Vereinbarung sieht ein Kostendach von 1.5 Millionen Franken für den Kanton Wallis sowie eine Obergrenze von 1 Million Franken für die beiden Gemeinden vor. Sollte am Schluss eine Differenz resultieren, übernimmt die Lonza AG diese zusätzlich zu ihrem Anteil.
Das Chemie-Unternehmen finanzierte bereits bisher die technischen Untersuchungen und wird auch die Sanierungen im Siedlungsgebiet zwischen Raron und Visp ohne Präjudiz vorfinanzieren. Derzeit laufen die letzten Vorbereitungen und Untersuchungen für den Start der Sanierungen. Die ersten sollen noch im Herbst beginnen.
IG Quecksilber zufrieden
Die Anwohnervereinigung IG Quecksilber reagierte erfreut. Eine wichtige Forderung der Grundstücksbesitzer sei damit erfüllt worden. Die Bodeninhaber hätten nicht wissen können, dass das auf die Gärten ausgetragene Land des Grossgrundkanals mit Quecksilber verschmutzt gewesen sei.
Noch ungeregelt sei die Entschädigung bezüglich der bislang geltenden Nutzungseinschränkungen für Gemüsegärten, Obstbäume oder den Gebrauch von Sitz- und Spielplätzen. Die IG Quecksilber habe der Lonza dafür einen «vernünftigen Vorschlag» unterbreitet.
Das Quecksilber stammt von der Lonza, die zwischen 1930 und 1970 den Grossgrundkanal mit industriellen Abwässern belastet hatte. Die Verschmutzung wurde Mitte 2010 bei Vorarbeiten für den Bau der Autobahn A9 entdeckt. (sda)