Der Rechtsstreit um das Einreiseverbot von US-Präsident Donald Trump ist am Montag vor einem Berufungsgericht im Bundesstaat Virginia fortgesetzt worden.
Der amtierende US-Generalstaatsanwalt Jeffrey Wall wandte sich bei der Anhörung in Richmond strikt gegen Vorwürfe, das Einreiseverbot sei darauf ausgelegt, gezielt Muslime auszugrenzen. Trump habe «niemals die Absicht gehabt», dass mit dem Verbot Menschen «aufgrund einer bestimmten Religion diskriminiert» würden. Der US-Präsident habe deutlich gemacht, «dass es nicht um Muslime in der ganzen Welt geht».
Ein Anwalt der Bürgerrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU), Omar Jadwat, sagte dagegen bei der Gerichtsanhörung, Trump habe als Präsidentschaftskandidat deutlich gemacht, dass er alle Muslime vorübergehend an der Einreise hindern wolle, während verschärfte Einwanderungsgesetze geprüft würden.
Wegen seiner Bedeutung und Eilbedürftigkeit wird der Fall erstmals seit einem Vierteljahrhundert von Anfang an von allen Richtern des Berufungsgericht zusammen verhandelt. Normalerweise sind zu Beginn nur drei Richter an einem Verfahren beteiligt. An der Anhörung am Montag nahmen 13 der 15 Richter teil. Zwei blieben der Anhörung mit der Begründung von Befangenheit fern.
Völlig unklarer Ausgang
Die Richter stellten bei der Anhörung am Montag sowohl Wall als auch Jadwat kritische Fragen. Damit ist völlig unklar, in welche Richtung das Verfahren gehen könnte. Ein Urteil wird frühestens in einem Monat erwartet.
Bereits ein erstes Einwanderungsdekret Trumps von Ende Januar war gerichtlich gestoppt worden. Trump liess daraufhin eine zweite Anordnung formulieren, die er im März unterzeichnete. Danach sollen Bürger aus den Ländern Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien 90 Tage lang nicht in die USA einreisen dürfen. Ausserdem enthält das Dekret ein generelles, mindestens 120 Tage geltendes Einreiseverbot für Flüchtlinge.
Gegen das Dekret klagten unter anderen die ACLU und mehrere von den Demokraten regierte Bundesstaaten. Ein Bundesrichter in Hawaii hatte den zweiten Einreisestopp ebenfalls landesweit blockiert. Gegen diese Entscheidung ist ein Verfahren am Bundesberufungsgericht in San Francisco anhängig. In dem Verfahren in Richmond geht es um die Entscheidung eines Bundesrichters aus Maryland, der im März gegen die Aussetzung der Visavergabe an Bürger der sechs muslimischen Länder geurteilt hatte. (sda/afp)