«Weltwoche»-Journalist wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

«Weltwoche»-Journalist wegen übler Nachrede schuldig gesprochen

15.05.2017, 19:16

Das Bezirksgericht Zürich hat «Weltwoche»-Journalist Philipp Gut wegen übler Nachrede verurteilt. Gut schrieb, die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin habe die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann nur erfunden.

Gut unterstellte ihr, dass sie damit einen Seitensprung vertuschen wollte.

Das Gericht verurteilte den Journalisten dafür am Montag zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Der Text mit dem Titel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» muss auf Anweisung des Gerichts aus dem Online-Archiv der «Weltwoche» und aus der Mediendatenbank SMD gelöscht werden.

Die «Weltwoche» wird vom Gericht zudem verpflichtet, die Verurteilung ihres Journalisten auf der Seite «Analysen und Kommentare» abzudrucken, «in normaler Schriftgrösse». Darüber hinaus muss Gut der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Genugtuung von 2500 Franken sowie eine Entschädigung von 12'000 Franken zahlen.

Nicht die erste Verurteilung

Gut betonte während des Prozesses, dass er den Text aufgrund von Ermittlungsakten und Zeugenaussagen geschrieben habe. «Ich habe nur getan, was ich als Journalist für richtig halte.»

Gut war schon einmal wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden - vom gleichen Gericht. Im September 2016 kam das Bezirksgericht Zürich zum Schluss, dass Guts kritische Artikel über den Historiker Philipp Sarasin und seine Lebenspartnerin Svenja Goltermann eine «breit angelegte Kampagne» waren. (sda)

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