Stichproben von Krankenkassen-Offerten im Internet haben ergeben, dass zum Teil nicht alle Angebot erhältlich sind, nicht zulässige Fragen gestellt werden und der Datenschutz verletzt wird.
Bei Offerten auf den Internetseiten von Vergleichsdiensten fiel dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) unter anderem auf, dass ein Antragsteller je nach Alter, der gewählten Versicherungsform oder der Franchise keine Offerte erhielt.
Das verstosse gegen das Krankenversicherungsgesetz, heisst es in dem Schreiben vom 26. Oktober, über das das Vergleichsportal Verivox berichtete und das der Nachrichtenagentur sda am Freitag vorlag. Die Versicherer sowie ihre Tochtergesellschaften müssten alle verfügbaren Prämien auf ihren Internetseiten aufschalten.
Gemäss Verivox handelt es sich dabei vor allem um Offerten für die Standardfranchise von 300 Franken. Denn diese Kunden würden von den Krankenkassen nicht gerne aufgenommen, weil sie theoretisch hohe Gesundheitskosten verursachen könnten.
Keine Weitergabe von Personendaten
Einige Kassen, die einer Versicherungsgruppe angehören, verlangten die Zustimmung des Antragstellers, dass sie seine Personendaten an andere Versicherer der Gruppe und an externe Dritte übermitteln dürften, heisst es in dem Schreiben weiter. Es sei jedoch unzulässig, einen Antrag nur unter dieser Bedingung entgegenzunehmen. Diese Klauseln müssten deshalb gestrichen werden.
Weiter dürften die Krankenkassen von den Antragsstellern nur Angaben verlangen, die für den Beitritt zu einer Krankenversicherung oder beim Wechsel des Versicherers erforderlich seien. Fragen über den Gesundheitszustand oder über Gewohnheiten wie zum Beispiel das Rauchen, dürften nicht gestellt und müssten gestrichen werden.
Das BAG erinnerte die Versicherer daran, dass sie mit einer Busse von bis zu 100'000 Franken bestraft werden können, wenn sie vorsätzlich die freie Wahl des Versicherers erschwerten. Das Bundesamt werde die Stichproben weiterführen und allenfalls die nötigen Massnahmen treffen. (sda)