EU-Verbot: Ketchup-Tütchen verschwinden bald aus Restaurants
Die Ketchup-Packung zu den Pommes, das Sojasossentütchen zum Sushi oder das Kaffeesahne-Schälchen zum Kaffee: Derartige Einzelportionen werden in der Gastronomie oft mit zur Bestellung gereicht. Das soll sich künftig jedoch ändern. Grund ist die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll den Kunststoffverbrauch in der Gastronomie deutlich reduzieren. Besonders betroffen sind Verpackungen, die nur für eine Mahlzeit gedacht sind – etwa Ketchuptütchen, Sossenschälchen oder die winzigen Zuckertütchen. Für Verbraucher könnte das schon bald sichtbare Folgen haben, aber längst nicht überall. Worauf sich Verbraucher einstellen müssen und wann die Regelung greift.
Was künftig verboten wird
Ab 2030 dürfen Restaurants und andere Betriebe der Gastronomie keine Einwegverpackungen aus Kunststoff mehr nutzen, die nur eine einzelne Portion enthalten. Damit sind alle Päckchen und Schälchen gemeint, die beispielsweise zu den Pommes, Nuggets, Burgern oder dem Salat gereicht werden: Ketchup, Mayo, Senf, Sossen und Gewürze. Aber auch einzeln verpackter Zucker und Kaffeesahne fallen unter das Verbot. Allerdings nur, wenn sie vor Ort verzehrt werden – also im Restaurant selbst oder auf dessen Terrasse. In diesen Fällen erhalten Gäste künftig keine Einweg-Portionsverpackungen mehr.
Was erlaubt bleibt
Für Essen oder Getränke zum Mitnehmen – etwa beim Drive-in oder dem Coffee-to-go – gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung. Zu ihnen dürfen weiterhin Einzelportionen gereicht werden. Der Grund: Das Essen oder Getränk wird nicht im Restaurant verzehrt, sondern unterwegs oder zu Hause. Gleiches gilt auch für den To-go-Salat aus dem Supermarkt oder von der Tankstelle. Hier werden die Dressings weiterhin in kleinen Portionsbeuteln enthalten sein.
Auch in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen bleiben Portionsverpackungen erlaubt, wo sie aus hygienischen Gründen notwendig sind.
Was stattdessen kommt
«Die Verbraucher werden ab 2030 hauptsächlich Umstellungen in Hotels und in Restaurants erleben», erklärt Natalie Brandenburg, Geschäftsführerin beim Deutschen Verpackungsinstitut e. V., gegenüber t-online. «Die Betreiber werden dann sicher andere Möglichkeiten finden.» Dazu zählen etwa wiederbefüllbare Spender für Ketchup, Senf oder Mayo, erklärt Brandenburg. Auch kleine Schälchen aus Glas oder Waffelteig, wie etwa für Marmelade, könnten statt der Einzelverpackung mit zur Speise gereicht werden. Die Kondensmilch kann im Kännchen serviert werden.
Weniger Wegwerfplastik
Hintergrund der Regelung ist das grosse Aufkommen von Verpackungsmüll. Viele Verpackungen werden nur kurz genutzt, lassen sich kaum recyceln und belasten somit die Umwelt. Besonders in der Gastronomie ist der Anteil an Portionspackungen gross.
Verwendete Quellen:
- Anfrage Deutsches Verpackungsinstitut e. V.

