Die Eltern des verstorbenen Österreichers, der 2010 gestohlene Bankdaten der Credit Suisse an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft hat, haben kein Anrecht auf den Erlös dieses Deals. Das hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden.
Eine Uhr, 500 Euro Bargeld und Vermögenswerte von über 2 Millionen Franken auf verschiedenen Bankkonten zog die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Strafuntersuchung gegen einen Bankdatendealer ein. Dieser hatte Informationen zu Konten und deren Inhaber bei der Credit Suisse von einem Mitarbeiter des Instituts erhalten und an die Steuerbehörden von Nordrhein-Westfalen verkauft.
Der Datenhändler nahm sich im September 2010 in der Untersuchungshaft im Regionalgefängnis Bern das Leben. Seine Eltern haben als seine gesetzlichen Erben gefordert, dass die eingezogenen Werte freigegeben werden. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat nun entschieden, dass lediglich die Uhr, das Bargeld und Gelder, die auf einem Konto in Deutschland liegen, den Eltern übergeben werden können. Die restlichen Vermögenswerte bleiben eingezogen, weil es sich nachweislich um Delikterlöse handelt. (sda/whr)