Die Unternehmenssteuer- und die AHV-Reform könnten verknüpft werden

Die Unternehmenssteuer- und die AHV-Reform könnten verknüpft werden

19.02.2017, 16:36

Nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III stehen verschiedene Vorschläge für eine Neuauflage zur Diskussion. Die Vizepräsidentin der kantonalen Finanzdirektoren, Eva Herzog, findet die Idee interessant, die USR mit der Reform der Altersvorsorge zu verknüpfen.

Eine Verknüpfung würde gemäss Herzog einen guten Kompromiss ermöglichen: «Die Sieger auf der linken Seite mässigen sich bei den Forderungen bezüglich einer neuen Steuerreform, dafür kommt man ihnen bei der Altersvorsorge entgegen», sagte sie im Interview mit der «NZZ am Sonntag».

Die sozialdemokratische Basler Finanzdirektorin, welche die USR III unterstützt hatte, rät ihrer eigenen Partei zur Zurückhaltung. Verlange die linke Seite bei der Gegenfinanzierung zu viel - beispielsweise eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung oder eine Kapitalgewinnsteuer -, «dann dürfte keine Einigung mit der bürgerlichen Seite zustande kommen».

Alternative bis im Sommer

Gegen eine Verknüpfung der beiden Reformen ist Daniel Leupi, der grüne Finanzvorsteher der Stadt Zürich, wie er im Interview mit der «Schweiz am Sonntag» sagt. Auch den Vorschlag, die Vorlage aufzuspalten, lehnt er ab. Diesen «Plan C» erachtet auch Herzog als «unklug und teuer, da er vor allem über Steuersenkungen funktioniert» und es in der ersten Phase keine Gegenfinanzierung gäbe.

Herzog drückt auch erneut aufs Tempo: «Bis im Sommer muss sich eine Alternative abzeichnen.» Ansonsten würden die Kantone von sich aus aktiv werden. Diejenigen, die es sich leisten können, würden versuchen, die Steuern zu senken. In Basel-Stadt seien dazu bereits zwei Vorstösse eingereicht worden. Die Senkung der ordentlichen Steuersätze führe jedoch zu hohen Ausfällen und heize den interkantonalen Steuerwettbewerb an, was man mit der Reform aber genau habe vermeiden wollen.

Auch der Bundesrat gibt Gas: Er will an einer seiner nächsten Sitzungen den Zeitplan festlegen.

Freiwilliger Verzicht auf Privilegien

Kantone, deren Steuereinnahmen zu einem grossen Teil von Statusgesellschaften abhängen, sehen sich mit einem weiteren Problem konfrontiert. Die Beratungsfirma PwC empfahl Unternehmen in einem Newsletter vom vergangenen Montag, freiwillig und vorzeitig aus den Privilegien auszusteigen und dadurch gleichzeitig Steuern zu sparen. Über den Newsletter berichtet hat die «Schweiz am Sonntag».

Konkret geht das so: Holdinggesellschaften wechseln von der heutigen privilegierten Besteuerung zur Normalbesteuerung. Gleichzeitig decken sie bisher nicht offengelegte Vermögenswerte - stille Reserven - in ihrer Bilanz auf und schreiben sie ab. Durch die Abschreibungen vermindert sich der steuerbare Gewinn.

Der Kanton wird dabei gleich doppelt benachteiligt. Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) erläutert auf Anfrage der sda: «Einerseits erhält der Kanton weniger Steuereinnahmen dieser Unternehmen. Anderseits werden die Unternehmen aufgrund ihrer Statusänderung im nationalen Finanzausgleich höher bewertet, weswegen der Kanton mehr in den Topf einzahlen muss.»

Eine Handvoll Firmen im Kanton Zug

Eine «Handvoll» Firmen habe sich bei seiner Finanzdirektion gemeldet, um eine solche Strategie anzugehen. Finanziell gehe es im Kanton Zug dabei «um Millionen». Die Strategie sei bereits vor der Ablehnung der USR III diskutiert worden.

Doch auch wenn dies dem Kanton Probleme bereite, will Tännler Hand bieten, wenn Unternehmen ihren Status ändern wollen. Er tue dies aber nicht aus Angst davor, dass die Unternehmen abwandern könnten: «So volatil ist das Ganze nicht.» Er habe jedoch keine Handhabe, die Umwandlung zu verbieten. «Deswegen schaue ich, dass es wenigstens eine einvernehmliche Lösung gibt, bei welcher beide Seiten einen Schritt aufeinander zugehen.» (sda)

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