Um künftige Engpässe zu verhindern, soll die Bahninfrastruktur weiter ausgebaut werden. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat am Freitag zwei Varianten für den Bahnausbau-Schritt 2030/35 präsentiert.
Die erste Variante entschärft die grössten absehbaren Engpässe im Personenverkehr und bringt punktuelle Verbesserungen für den Güterverkehr. Der Finanzrahmen beträgt 7 Milliarden Franken, die Projekte würden bis 2030 realisiert.
Variante zwei kostet mit 12 Milliarden Franken deutlich mehr. Dafür könnten zusätzliche Ausbauten realisiert werden. Der Zeithorizont würde bis 2035 verlängert.
Diese Stossrichtung hatte der Bundesrat bereits im Januar vorgelegt. Am Freitag präsentierte das BAV Details zu den zwei Varianten. Variante eins setzt demnach bei den stärksten Engpässen vor allem auf die Ost-West-Achse.
Tunnel für Winterthur
Vorgesehen ist unter anderem ein Angebotsausbau auf der Linie Zürich-Winterthur (Brüttener-Tunnel), ein Viertelstunden-Takt auf der Strecke Bern-Zürich und Lausanne-Genf, ein Halbstundentakt zwischen Basel und Biel sowie ein Angebotsausbau zwischen Lausanne und Martigny. Für den Güterverkehr ist ein Zusatztrasse auf der Linie Zofingen-Suhr-Lenzburg geplant.
Mit Variante zwei könnten weitere Engpässe beseitigt werden. An erster Stelle steht für das BAV bei der teureren Variante der Ausbau des Bahnhofs Stadelhofen in Zürich.
Mit dem zusätzlichen Geld könnten zudem fünf weitere Grossprojekte realisiert werden: der Teilausbau des Lötschberg-Basistunnels, der Zimmerberg-Basistunnel II, der Durchgangsbahnhof Luzern, das Herzstück Basel sowie der Ersatzbau der Linie Neuenburg-La Chaux-de-Fonds. Diese Projekte seien aber noch nicht abgeschlossen, schreibt das BAV in einer Mitteilung. Vertiefte Abklärungen seien im Gang.
Bahnhöfe ausbauen
Neben Ausbauten auf dem Netz der SBB sind bei beiden Varianten auch Investitionen bei den Privatbahnen und in Bahnhöfe vorgesehen. Rund eine Milliarde Franken soll dem Güterverkehr zugute kommen.
Die Kantone wurden am Freitag vom BAV über den Zwischenstand zum Ausbauschritt 2030/35 informiert. Der Bundesrat will die Vernehmlassung im vierten Quartal 2017 eröffnen und bis Ende 2018 dem Parlament eine Botschaft überweisen. (sda)