Ein Sexualstraftäter, der 2013 nach dem Widerruf seiner bedingten Haftentlassung wieder eingesperrt wurde, bleibt hinter Gittern. Dies hat das Strafgericht von Vevey VD am Freitag entschieden. Das Gericht stufte die Rückfallgefahr des rund 50-jährigen Waadtländers als gross ein. Dies im Gegensatz zur Staatsanwältin und zum Experten, die nur ein geringes Rückfallrisiko sahen.
2003 war der Mann wegen Vergewaltigung, Entführung und Freiheitsberaubung eines zwölfjährigen Mädchens zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte die Jugendliche auf dem Schulweg gekidnappt und sie während über vier Stunden missbraucht und gefangen gehalten. 2012 wurde der Mann bedingt aus dem Gefängnis «La Pâquerette» entlassen, nachdem er zwei Drittel seiner Strafe verbüsst hatte. Sein psychischer Zustand verschlechterte sich in Freiheit allerdings zunehmend, sein Alkoholkonsum nahm stetig zu und 2013 setzte er sich für vier Monate auf die Antillen ab, ohne die Behörden zu informieren.
Bei seiner Rückkehr wurde er auf dem Flughafen Genf verhaftet, seine Freilassung wurde widerrufen. Im nächsten Oktober wäre der Sexualstraftäter freigekommen. Die Richter auferlegten ihm nun aber eine geschlossene psychiatrische Behandlung. Der Verurteilte kann den Entscheid anfechten. (aeg/sda)