Die zuständige Staatsanwaltschaft zieht das Urteil gegen die Berner Rapper weiter, die Nationalrätin Natalie Rickli beschimpft und gravierend sexuell beleidigt hatten. Die Musiker sind wegen Beschimpfung verurteilt worden, nicht aber wegen sexueller Belästigung.
Die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sei «mit dem Urteil nicht einverstanden», sagte der Informationsbeauftragte Christof Scheurer am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die fünf beteiligten Mitglieder des Rap-Kollektivs Chaostruppe per Strafbefehl wegen Verleumdung, Beschimpfung und sexueller Belästigung schuldig gesprochen. Dies berichtete der «SonntagsBlick».
Die Musiker zogen das Urteil jedoch weiter und wurden in der vergangenen Woche vom Regionalgericht Bern-Mittelland wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von einigen hundert Franken verurteilt. Von den Vorwürfen der Verleumdung und sexuellen Belästigung wurden die Rapper laut «SonntagsBlick» hingegen freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft hat nun Berufung angemeldet. Sobald das schriftliche Urteil vorliegt, entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft, ob das Urteil ganz oder nur in Teilen angefochten wird. In zweiter Instanz entscheiden wird dann das Berner Obergericht.
Die Grenze ziehen
Die Chaostruppe hatte im vergangenen Jahr einen Song und ein dazugehörendes Video mit dem Titel «Natalie Rikkli» produziert. Darin decken die Musiker die Zürcher SVP-Nationalrätin mit Schimpfwörtern ein, fordern sie zu sexuellen Handlungen auf und belästigen sie schwer.
Rickli erstattete daraufhin Strafanzeige. Am letzten Sonntag postete die 40-jährige Nationalrätin aus Winterthur den «SonntagsBlick»-Artikel auf Facebook. Weshalb sie das tue? «Weil ich darauf aufmerksam machen will, wo die Grenze der Angriffe auf Politikerinnen und auf Frauen generell ist.» Dieser «Song» habe null politischen Inhalt, «sondern beleidigt mich aufs Übelste, und ich fühle mich in meiner Würde verletzt. Wie kann man nur so über Frauen denken ...?»
Sie mache eine klare Politik, schreibt Rickli, dazu gehöre es auch, Angriffen ausgesetzt zu sein. Aber solche Beschimpfungen lasse sie sich nicht bieten, weshalb sie Anzeige erstattet habe. (sda)