Streit um Bestseller: Millionen-Entschädigung für Altkanzler Kohl

Streit um Bestseller: Millionen-Entschädigung für Altkanzler Kohl

27.04.2017, 15:00

Der frühere deutsche Bundeskanzler Helmut Kohl hat vor Gericht eine Rekord-Entschädigung von einer Million Euro erstritten. Das Buch «Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle» habe sein Persönlichkeitsrecht schwer verletzt, entschied das Landgericht Köln.

Die Richter bestätigten am Donnerstag das Verbot von 116 Textpassagen des Bestsellers. Darin ging es um vertrauliche Äusserungen des heute 87-Jährigen über andere bekannte Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie des Verlags hatten schon vorher angekündigt, die Entscheidung anzufechten, falls Kohls Klage stattgegeben werden sollte.

In dem Zivilverfahren hatte Kohl die Autoren Schwan und Jens sowie den Heyne-Verlag aus der Verlagsgruppe Random House auf fünf Millionen Euro verklagt. Die bisher höchsten Summen, die für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts durch unzulässige Veröffentlichungen zugesprochen wurden, bewegten sich um die 400'000 Euro. Die Summe von einer Million Euro ist daher ein Rekord.

Die beanstandeten Aussagen stammen aus Gesprächen, die Kohl 2001 und 2002 mit Schwan geführt hatte, damit der Journalist als Ghostwriter die Memoiren des Altkanzlers verfassen konnte. Schwan nahm die Gespräche auf Kassette auf. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden.

Verschwiegenheitspflicht verletzt

Schwan veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äusserungen Kohls aus ihren Gesprächen. Sie betrafen unter anderem die heutige Bundeskanzlerin Angela Merkel und die früheren Bundespräsidenten Christian Wulff und Richard von Weizsäcker.

Das Buch wurde 2014 ein Bestseller. Der Christdemokrat Kohl, der die Bundesrepublik Deutschland von 1982 bis 1998 regierte und als «Kanzler der Einheit» in die Geschichte einging, klagte jedoch dagegen. Er erreichte, dass es in der vorliegenden Form nicht mehr ausgeliefert werden durfte.

Nach Überzeugung des Gerichts durfte nur Kohl selbst entscheiden, welche seiner Aussagen veröffentlicht werden sollten und welche nicht. Schwan habe mit dem Buch seine Verschwiegenheitspflicht und seine Pflicht zur Geheimhaltung verletzt.

Schwan selbst hatte immer erklärt, wenn Kohl etwas wirklich Vertrauliches gesagt habe, habe er ihn jedes Mal aufgefordert, den Kassettenrekorder auszustellen. (sda/dpa)

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