Als erster Kanton der Schweiz hat Neuenburg einen Mindestlohn eingeführt und auf 20 Franken pro Stunde festgelegt. Die Einführung folgt zehn Tage auf die wuchtige Ablehnung der Mindestlohn-Initiative des Gewerkschaftsbundes bei den Abstimmungen vom 18. Mai.
Das Neuenburger Stimmvolk hatte in einer kantonalen Abstimmung vom 27. November 2011 einen Mindestlohn in der Verfassung verankert. Das Kantonsparlament setzte das Votum am Mittwoch mit 85 zu 22 Stimmen bei 4 Enthaltungen um. Nein stimmten einzig Teile der FDP und der SVP.
Mit dem Mindestlohn von 20 Franken verdient ein Arbeitnehmer im Kanton Neuenburg bei 40 Arbeitsstunden pro Woche 3467 Franken. Bei 41 Stunden sind es 3553 Franken und bei einer 42-Stunden-Woche beläuft sich der Mindestlohn auf 3640 Franken.
Der Neuenburger Mindestlohn liegt damit tiefer als die 22 Franken, welche der Gewerkschaftsbund in einer Volksinitiative für die gesamte Schweiz gefordert hatte. Das Volksbegehren wurde am 18. Mai mit 76,3 Prozent Nein-Stimmen deutlich abgelehnt.
In der Schweiz stimmte ausser Neuenburg einzig der Kanton Jura 2013 kantonalen Mindestlöhnen zu. Im Kanton Jura müssen in Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) künftig Mindestlöhne eingeführt werden, die sich an den nationalen Medianlöhnen orientieren.
Die Umsetzung im Kanton Jura steht noch aus. In der Westschweiz kam es bereits zu mehreren kantonalen Abstimmungen über Mindestlöhne.
Die Kantone Genf und Waadt lehnten die Einführung eines Mindestlohns 2011 ab. Das Wallis verwarf am 18. Mai einen kantonalen Mindestlohn von 3500 Franken mit 80,7 Prozent Nein-Stimmen. (sda/whr)