Hummer sollen nur noch betäubt getötet werden dürfen

Hummer sollen nur noch betäubt getötet werden dürfen

24.10.2016, 13:16

Gourmet-Tempel müssen die Küchen neu organisieren: Hummer, Langusten und Krabben sollen künftig betäubt werden müssen, bevor sie im Kochtopf landen. Das will der Bund mit einer Verordnungsänderung durchsetzen.

Der brutale Umgang mit lebenden Panzerkrebsen gerät zunehmend in die Kritik. Die Tiere werden teils monatelang ohne Nahrung, mit abgebrochenen Fühlern und gefesselten Scheren in Kühlboxen zusammengepfercht, bevor sie zubereitet werden. Das ist weiterhin zulässig.

Transport im Wasser

Mit der am Montag vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorgelegte Verordnungsänderung würden immerhin die Transportbedingungen verbessert: Die Hummer dürften nicht mehr direkt auf Eis gepackt werden. Auch müssten sie im Wasser gehalten werden. Bevor die Tiere getötet werden - in der Regel durch kochendes Wasser - sollen sie betäubt werden.

Nach Angaben von Tierschutzorganisationen ist das mit Elektroschocks möglich, was zusätzliche Technik in der Küche nötig macht. Das BLV sieht jedoch ein Schlupfloch vor: Wo die Betäubung nicht möglich sei, müsse alles Notwendige unternommen werden, um Schmerzen, Leiden und Angst auf ein Minimum zu reduzieren, heisst es im Entwurf.

Schonung für scheue Tiere

Neben dem Umgang mit Krustentieren wollen die Bundesbehörden den Tierschutz in anderen Bereichen stärken. So sollen besonders scheue, auf Flucht eingestellte Tierarten nicht mehr in Streichelzoos gehalten werden dürfen. Dazu gehören Kleinnager wie Meerschweinchen, Kaninchen und Küken.

Verschärft werden auch die Vorschriften für Tierversuche. Jedes Institut oder Labor, das Tierversuche durchführt, muss künftig einen Tierschutzbeauftragten haben, der die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen und der Vorschriften für Tierversuche überwacht. Das setzt ausgewiesene Fachkenntnisse und eine Weisungsberechtigung voraus.

Wer Tiere tötet, muss höheren fachlichen Anforderungen genügen. Das Sterben muss überwacht werden, um ein qualvolles Verenden des Tiers zu vermeiden. Grosse Schlachtbetriebe müssten künftig ebenfalls einen Tierschutzbeauftragten vorweisen können.

Gegen illegalen Hundeimport

Mit der Verordnungsänderung soll zudem der illegale Import von Hunden eingedämmt werden. Wer Tiere im Internet anbietet, soll vollständige Kontaktangaben nennen müssen. Zudem ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Hunde vorgeschrieben.

Weitere Vorschriften betreffen die Bewegungsfreiheit von Mastvieh, den minimalen Auslauf für Pferde, Anforderungen für Schutzhunde oder den Einsatz von Tieren an Veranstaltungen. Die Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis 7. Februar 2017. (sda)

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