Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Beslan-Geiseldrama

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Beslan-Geiseldrama

13.04.2017, 14:16

Über zwölf Jahre nach dem Geiseldrama von Beslan hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Moskau wegen «schwerer Versäumnisse» bei der Militäroperation gegen die Geiselnehmer verurteilt. Die Strassburger Richter gaben am Donnerstag 409 Klägern Recht.

Zu Letzteren gehören Überlebende und Angehörige von Opfern, die beim Einsatz der russischen Sicherheitskräfte damals getötet oder verletzt wurden. Ihnen muss Russland nun Schmerzensgeld zwischen 5000 und 30'000 Euro zahlen - insgesamt rund drei Millionen Euro. Dabei wurde berücksichtigt, dass Moskau Angehörige und Überlebende bereits teilweise entschädigt hat.

Am 1. September 2004 hatte ein pro-tschetschenisches Kommando aus drei Dutzend Rebellen eine Grundschule in Beslan in der Kaukasusrepublik Nordossetien überfallen und mehr als tausend Menschen, unter ihnen 800 Kinder, mehrere Tage als Geiseln gehalten.

Die Lage eskalierte am 3. September mit mehreren Explosionen und einem stundenlangen Feuergefecht. Bei der Erstürmung der Schule durch die russischen Sicherheitskräfte wurden schliesslich mehr als 330 Menschen getötet, unter ihnen mehr als 180 Kinder. Bis auf einen wurden auch alle Geiselnehmer getötet. 750 Menschen wurden verletzt.

Leben der Geiseln nicht geschützt

Laut offizieller russischer Darstellung hatten die Rebellen vor der Erstürmung mehrere Sprengsätze gezündet. Augenzeugen berichteten hingegen, es seien Sprengsätze «ausserhalb» der Schule gezündet wurden.

Die Beschwerdeführer werfen Russland vor, trotz des bekannten Risikos den Ansturm auf die Schule angeordnet zu haben. Der Einsatz sei zudem weder sorgfältig vorbereitet noch ausreichend kontrolliert worden.

Damit habe es der russische Staat versäumt, das Leben der Geiseln zu schützen. Ausserdem kritisieren die Kläger die Ermittlungen über die Verantwortlichen des Militäreinsatzes als unzureichend.

Nicht über Gefahr informiert

Dem schloss sich der Gerichtshof weitgehend an. Die Richter räumten zwar ein, Russland habe angesichts der unnachgiebigen Haltung der Terroristen - die mehrere Geiseln hingerichtet hatten und alle Verhandlungen ablehnten - vor einer schwierigen Entscheidung gestanden.

Die bei der Erstürmung der Schule angewandte Gewalt sei jedoch «unverhältnismässig» gewesen. So seien unter anderem ein Sturmgeschütz, Granaten und Flammenwerfer eingesetzt worden, was die Zahl der Opfer unter den Geiseln erhöht habe. Bei der Vorbereitung und der Kontrolle des Einsatzes habe es zudem «schwere Versäumnisse» gegeben, heisst es in dem Urteil weiter.

Ausserdem hätten es die Behörden versäumt, die Sicherheitsvorkehrungen an der Schule zu verstärken - obwohl sie «ausreichende Informationen» über ein geplantes Attentat auf eine Schule in Nordossetien durch tschetschenische Separatisten gehabt hätten. Weder das Personal der Schule noch die Öffentlichkeit seien über die Gefahr informiert worden.

Mangelhafte Ermittlungen

Der Gerichtshof rügte zugleich die mangelhaften Ermittlungen nach dem Attentat. So seien die meisten Leichen nicht obduziert worden - somit sei nicht klar, ob die Opfer durch Schüsse der Geiselnehmer oder Waffen der Streitkräfte getötet wurden.

Bei etwa einem Drittel der Opfer sei die genaue Todesursache noch heute unklar. Es sei auch nie ermittelt worden, wer für den Einsatz schwerer Waffen gegen alle Menschen in der Schule - Geiseln und Geiselnehmer - verantwortlich war.

Die Strassburger Richter forderten Russland dazu auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es müsse insbesondere ein Bewusstsein für Einsatzregeln geschaffen werden.

Moskau reagiert erzürnt

Der Kreml kritisierte das Urteil scharf. «Für ein Land, das angegriffen wurde, sind diese Formulierungen absolut inakzeptabel», sagte Kreml-Sprecher Dmitri Peskow in Moskau. Es sei «unmöglich», dem Urteil zuzustimmen.

Das Urteil wurde von den sieben Richtern einer kleinen Kammer gefällt. Russland kann dagegen binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Der Gerichtshof kann den Fall dann zur Überprüfung an die 17 Richter der Grossen Kammer verweisen, er muss dies aber nicht tun. (sda/afp/dpa)

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