Bürgerrecht: Ja zur erleichterten Einbürgerung für dritte Generation

Bürgerrecht: Ja zur erleichterten Einbürgerung für dritte Generation

13.06.2016, 17:36

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation sollen sich leichter einbürgern lassen können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat Gesetzes- und Verfassungsänderungen zugestimmt. Allerdings erhöhte er die Hürden. Das letzte Wort wird das Stimmvolk haben.

Der Ständerat sprach sich am Montag mit 28 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen für eine Änderung der Bundesverfassung und mit 34 zu 3 Stimmen für Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes aus.

Die kleine Kammer hatte sich schon vergangenen Herbst mit der Frage befasst. Die Befürworter der erleichterten Einbürgerung argumentierten, es gehe um Menschen, die perfekt integriert seien. Sie seien in der Schweiz geboren und arbeiteten hier.

Die Gegner machten geltend, es sei schwierig zu definieren, wer genau als Ausländer der dritten Generation gelte. Am Montag befasste sich der Ständerat nun mit möglichen Kriterien. Ob der Bund sich überhaupt einmischen sollte, blieb aber umstritten.

Gegen «schleichende Zentralisierung»

Peter Föhn (SVP/SZ) und Stefan Engler (CVP/GR) plädierten dafür, die Kompetenz bei den Kantonen zu belassen. Die Verlagerung von Bürgerrechtskompetenzen auf den Bund führe zu einer «schleichenden Zentralisierung», sagte Engler.

In 16 Kantonen gebe es schon Vereinfachungen bei der Einbürgerung für die dritte Generation. Die geplante Bundesregelung würde teilweise hinter die kantonalen Regelungen zurückgehen.

Hans Stöckli (SP/BE) gab im Namen der Befürworter zu bedenken, 21 Kantone hätten sich für eine Bundesregelung ausgesprochen. Es sei doch «kurios», wenn in einer solchen Frage 26 verschiedene Regimes existierten.

Nur bei Geburt in der Schweiz

Im Grundsatz unterlagen die Gegnerinnen und Gegner. In den Details beschloss der Ständerat aber höhere Hürden als der Nationalrat. Einig sind sich die Räte, dass die Geburt in der Schweiz eine Voraussetzung für die erleichterte Einbürgerung sein soll.

Bei den übrigen Voraussetzungen gibt es Differenzen. Der Ständerat will erleichterte Einbürgerungen nur für Personen mit Niederlassungsbewilligung ermöglichen. Dem Nationalrat würde eine Aufenthaltsbewilligung reichen.

Darüber hinaus will der Ständerat verlangen, dass der Ausländer oder die Ausländerin mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht hat. Auch soll ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung soll nur bis im Alter von 25 Jahren eingereicht werden können. Damit möchte der Ständerat verhindern, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärdienstpflicht umgehen.

Abhängig von Eltern und Grosseltern

Umstritten sind auch die Voraussetzungen mit Bezug auf die Grosseltern und Eltern. Nach dem Willen des Nationalrates müsste mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren worden sein. Falls nicht, müsste glaubhaft gemacht werden, dass ein Grosselternteil ein Aufenthaltsrecht besass.

Dem Ständerat reicht «glaubhaft machen» nicht: Ein Grosselternteil müsste ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies vergeblich darauf hin, dass der Nachweis in der Praxis schwierig sein dürfte.

Neben einem Grosselternteil soll mindestens ein Elternteil in der Schweiz geboren worden sein. Zusätzlich soll gemäss Nationalrat ein Elternteil vor dem Alter von 12 Jahren in der Schweiz eine Aufenthalts- oder eine Niederlassungsbewilligung erworben haben. Der Ständerat möchte, dass sich ein Elternteil mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und mindestens fünf Jahre die Schule besucht hat.

Umstrittene Verfassungsänderung

Ein Automatismus ist im Gesetzesentwurf nicht vorgesehen: Auch Personen der dritten Ausländergeneration sollen das Schweizer Bürgerrecht nur auf Antrag erhalten und die Integrationskriterien erfüllen müssen. Die Verfassungsbestimmung, wie sie der Nationalrat vorschlägt, würde die spätere Einführung eines Automatismus auf Gesetzesebene aber ermöglichen.

Der Grund dafür ist, dass in der Verfassung verankert würde, der Bund regle den Erwerb des Bürgerrechts durch Geburt. Der Ständerat will deshalb nur in der Verfassung verankern, dass der Bund die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration erleichtert. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.

Heute regelt der Bund den Erwerb des Bürgerrechts bei Abstammung, Heirat und Adoption. Für alle anderen Einbürgerungen sind die Kantone zuständig. 2004 lehnte das Stimmvolk eine Vorlage ab, die erleichterte Einbürgerungen für die zweite Generation und automatische für die dritte vorsah. Die aktuelle Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und betrifft nur die dritte Generation. (sda)

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