Baskin kommt trotz Aufhebung der Auslieferungshaft nicht frei

Baskin kommt trotz Aufhebung der Auslieferungshaft nicht frei

15.09.2017, 20:12

Keine Freiheit für Nekane Txapartegi: Obwohl die Schweiz die Auslieferungshaft aufgehoben und Spanien das Auslieferungsbegehren zurückgezogen hat, bleibt die Baskin in Haft. Grund: Der Kanton Zürich hat Auslieferungshaft beantragt und sie in Vorbereitungshaft gesetzt.

Der «Fall Nekane» beschäftigt die Schweiz seit anderthalb Jahren. So lange sitzt die baskische ETA-Aktivistin bereits in einem Zürcher Gefängnis.

Am Freitag kam nun Bewegung in die vertrackte Justizaffäre. Die Schweiz hob die Auslieferungshaft auf. Spanien hatte zuvor seinen Auslieferungsantrag zurückgezogen, weil ein Gericht auf Antrag der Anwälte der Baskin die gegen sie verhängte Strafe offiziell für verjährt erklärt hatte.

Möglich geworden war die Verjährung, weil im Februar ein spanisches Gericht die Freiheitsstrafe für die Baskin wegen Unterstützung der Untergrundorganisation ETA auf drei Jahre und sechs Monate reduziert hatte. 2009 war sie deswegen noch zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Keine schnelle Lösung

Mit der Einigung zwischen den spanischen und schweizerischen Justizbehörden entledigten sich beide Länder eines für sie unangenehmen Problems. «Auf diesem Weg ist Spanien dem Risiko aus dem Weg gegangen, vom Anti-Folter-Komitee der UNO erneut wegen Folter verurteilt zu werden», sagte Rolf Zopfi, Sprecher von «augenauf» Zürich. Die Menschenrechtsgruppe macht sich seit Beginn für die Freilassung für Txapartegi stark.

Es gebe nun keinen Grund mehr, weshalb Txapartegi nicht noch heute freigelassen werden sollte, sagte deren Anwalt Olivier Peter am Nachmittag. «Sie ist seit eineinhalb Jahren willkürlich in Haft.»

Doch aus der raschen Abwicklung wurde dann doch nichts. Bis am frühen Abend war die Baskin nach wie vor nicht auf freiem Fuss, obwohl das Bundesamt für Justiz (BJ) die Papiere bereits am Mittag nach Zürich geschickt hatte.

Doch noch nicht frei

Am Abend kam dann etwas Licht ins Dunkel. Grund für die nicht erfolgte Haftentlassung ist offenbar ein abgelehntes Asylgesuch von Txapartegi.

Nach ihrer Verhaftung im April 2016 hatte sie ein Asylgesuch gestellt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hatte das Gesuch im März abgelehnt mit der Begründung, Txapartegis könne die Foltervorwürfe, die sie gegen die spanische Justiz erhebe, nicht belegen.

Gegen die Ablehnung ist noch ein Rekurs vor Bundesverwaltungsgericht hängig, wie Zopfi von «augenauf» sagte. Aufgrund des abgelehnten Gesuchs sei Txapartegi von der Auslieferungshaft nun direkt auf Antrag des Migrationsamts des Kantons Zürich in Vorbereitungshaft für eine Wegweisung genommen worden.

Zürcher Richter am Zug

Damit dürfte sich der Fall weiter in die Länge ziehen. «Unsere Anwälte warten nach wie vor auf die Unterlagen, um zu erfahren, wie diese Vorbereitungshaft begründet wird», sagte Zopfi. Sicher sei einzig, dass nach einem solchen Antrag in der kommenden Woche ein Haftprüfungstermin vor einem Richter stattfinde.

Zuvor hatte Tages-Anzeiger/Newsnet unter Berufung auf Berichte von Unterstützern Txapartegis auf Facebook gemeldet, Txapartegi sitze weiter in Haft, ihr drohe nun die Ausschaffung aufgrund eines Entscheids der Schweizer Behörden, der im Zusammenhang mit dem abgelehnten Asylgesuch steht.

Demos und Mahnwachen

Nach ihrer Verurteilung 2009 war die Baskin untergetaucht. Im April 2016 wurde Txapartegi aufgrund des Haftbefehls aus Spanien in Zürich festgenommen, wo sie unter falschem Namen lebte. Darauf entspann sich im «Fall Nekane» ein schlagzeilenträchtiges Tauziehen zwischen Justiz sowie Behörden einerseits und Anti-Folter-Aktivisten, Menschenrechtlern sowie baskischen Aktivisten und Sympathisanten andererseits.

Der Fall sorgte international für Schlagzeilen. «Free Nekane»-Aktivistinnen und -Aktivisten in der Schweiz und in Spanien organisierten immer wieder Demonstrationen oder Mahnwachen, so nach der Bewilligung für die Auslieferung.

Verurteilung durch UNO drohte

Der Fall brachte auch die Schweiz in eine unangenehme Lage. So kritisierte der UNO-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer, sollte das Bundesgericht die Ausweisung bestätigen, riskiere die Schweiz ein Gerichtsurteil anzuerkennen, das auf einem durch Folter erzwungenen Geständnis basiere. Dies wäre ein Verstoss gegen das Folterverbot.

Txapartegi sei 1999 von Mitgliedern der spanischen Militärpolizei Guardia Civil verhaftet worden und in Untersuchungshaft schwer gefoltert worden. «Nach fünf Tagen brutalen Verhören hat Frau Txapartegi schliesslich 'gestanden', in kriminelle Aktivitäten der ETA verwickelt gewesen zu sein», schrieb Melzer im April. Dieses unter Folter abgepresste Geständnis sei Basis für die Verurteilung Txapartegi gewesen. (sda)

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