Nationalrat lässt Selbständigerwerbenden ihre AHV-Privilegien

Nationalrat lässt Selbständigerwerbenden ihre AHV-Privilegien

29.09.2016, 09:56

Der Nationalrat hat am Donnerstag die Debatte über die Reform der Altersvorsorge abgeschlossen. Zu klären war noch, wie viel AHV-Beiträge Selbständigerwerbende zahlen müssen. Der Nationalrat beschloss, sie zu schonen.

Heute zahlen Selbständigerwerbende 7.8 Lohnprozente in die AHV ein. Das ist etwas weniger als der Beitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam bezahlen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, das Privileg aufzuheben und den Beitragssatz auf 8.4 Prozent anzuheben. Die Nationalratskommission wollte dem zustimmen.

Im Plenum gab es dafür keine Mehrheit. Im Verhältnis zu Angestellten zahlten Selbständigerwerbende sonst doppelt, sagte Sebastian Frehner (SVP/BS). Viele kleinere Betriebe könnten dadurch in grosse Nöte geraten.

Die CVP sprach sich ebenfalls gegen die Erhöhung aus: Selbständigerwerbende seien eine Stütze der Gesellschaft, sagte Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH). Es habe keinen Sinn, die Reform zu gefährden, indem beispielsweise die Bauern von den Kopf gestossen würden. Es sei nicht der Moment, Einzelunternehmer zusätzlich zu belasten, sagte auch FDP-Sprecherin Regine Sauter (ZH).

Nur SP, Grüne und die GLP unterstützten den Vorschlag des Bundesrats. Die Privilegien seien überholt, sagte Regula Rytz (Grüne/BE). Wenn den Frauen zuzumuten sei, gleich lang zu arbeiten, sei den Selbständigerwerbenden auch zuzumuten, gleich viel zu zahlen, sagte GLP-Sprecherin Kathrin Bertschy (BE).

Der Nationalrat sprach sich mit 129 zu 65 Stimmen für das bisherige System aus. Auch die so genannte sinkende Beitragsskala wird beibehalten: Bei Einkommen unter 56'200 Franken sinkt der Beitragssatz schrittweise auf 4.2 Prozent.

Wacklige Reform

Die wichtigsten Entscheide zur Reform der Altersvorsorge hatte der Nationalrat gestern Mittwoch gefällt. Er will das Rentenalter auf 67 Jahre erhöhen, sobald die AHV in finanzielle Schieflage gerät. Einen Zuschlag auf den AHV-Renten lehnte er ab. Zudem strich er die Witwenrenten zusammen.

Damit wich der Nationalrat weit vom Kurs des Ständerats ab, der viele seiner Entscheide mit Blick auf eine Volksabstimmung gefällt hatte. Für die Mehrheit in der grossen Kammer sorgten jeweils FDP und SVP. Die beiden Fraktionen hielten nichts davon, die Gunst des Volkes mit Geschenken zu erkaufen.

Sie verhalfen der Reform auch in der Gesamtabstimmung zum Durchbruch. Diese fiel mit 106 zu 55 Stimmen bei 35 Enthaltungen aus. Der Stimme enthalten hatten sich die CVP-Vertreter. Sie hatten sich in den wichtigsten Fragen jeweils in der Minderheit gefunden.

Solidarität geopfert

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde ebenfalls angenommen, jedoch mit 109 Enthaltungen von links und rechts. Der Stabilisierungsregel, die das Rentenalter 67 ermöglicht, stimmte der Nationalrat mit 99 zu 90 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.

Gegen die Reform stimmten SP und Grüne. SP-Sprecherin Silvia Schenker (BS) sprach von einem «Massaker»: Verloren hätten die Frauen, die Jungen und die Werktätigen, die künftig bis 67 Jahren arbeiten müssten. Die Solidarität in der Altersvorsorge werde mit dieser Vorlage geopfert.

Auch Bundesrat Alain Berset hatte Vorbehalte. Die Lösung des Nationalrats sei nicht mehrheitsfähig. «Es braucht noch Arbeit», sagte er im Hinblick auf die weiteren Beratungen. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat.

Dieser muss auch über eine Motion der Nationalratskommission entscheiden. Sie will Mindestumwandlungssatz und Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge «entpolitisieren». Eine technische Formel hätte zur Folge, dass Rentensenkungen dem Referendum entzogen wären. Der Nationalrat stimmte dem mit 138 zu 56 Stimmen zu. (sda)

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