Nationalhymne: Gemeinnützige Gesellschaft will neuen Hymnentext singen lassen

Nationalhymne: Gemeinnützige Gesellschaft will neuen Hymnentext singen lassen

01.04.2016, 11:52

Die Schweizer Landeshymne soll ab sofort auch mit dem neuen Text gesungen werden. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft will den nun übersetzten neuen Text deshalb landesweit an Gemeinden, Schulen, Sportverbände und Musikgruppen weitergeben.

Der in einer Online-Umfrage bevorzugte deutschsprachige Text beginnt mit «Weisses Kreuz auf rotem Grund» und stammt aus der Feder von Werner Widmer aus Zollikerberg ZH. Eine neue Melodie muss nicht lernen, wer die neue Hymne singen will: Dem neuen Text liegt die Melodie des Schweizerpsalms «Trittst im Morgenrot daher» zu Grunde.

Viersprachige Schweizer-Strophe

Auch die Übersetzungen ins Französische, Italienische und Rätoromanische seien nun bereit, schrieb die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) am Freitag. Der fünfte Hymne-Text ist die so genannte «Schweizer-Strophe», die zum Beispiel bei internationalen Sportveranstaltungen vorgetragen werden kann.

In dieser Strophe sind je zwei Verse in den vier Landessprachen gehalten: Sie beginnt in Deutsch. Danach folgen Französisch, Romanisch und der Schlusssatz in Italienisch. Auch die Schweizerstrophe basiert auf der Melodie der heutigen Hymne.

Texte und Partituren will die SGG nun landesweit in Umlauf bringen und damit erreichen, dass die neuen Texte nun auch gesungen werden. Nicht nur am 1. August sollen die Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer «Weisses Kreuz auf rotem Grund» singen können, sondern auch an Sportanlässen oder Musikfesten.

Von unten wachsen lassen

Besonders gelungene Interpretationen will die SGG prämieren und im Internet veröffentlichen. Sie will die neue Hymne nicht von oben verordnen, sondern von unten wachsen lassen, wie sie schrieb.

Erst wenn der neue Text breit akzeptiert ist, soll er bei den zuständigen Bundesbehörden als Vorschlag für eine neue Nationalhymne eingereicht werden. Einen Zeitplan hat die SGG dafür nicht. «Dieser Prozess kann mehrere Jahre dauern», schrieb sie.

Der von Leonhard Widmer 1840 geschriebene Schweizerpsalm wurde am 1. April 1981 vom Bundesrat zur neuen Nationalhymne erklärt. (sda)

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