Affäre Giroud: Walliser Justiz verurteilt Dominique Giroud zu bedingter Geldstrafe

Affäre Giroud: Walliser Justiz verurteilt Dominique Giroud zu bedingter Geldstrafe

25.02.2016, 16:56

Das Bezirksgericht Sitten hat den Walliser Weinhändler Dominique Giroud wegen Abgabebetrug und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der Prozess drehte sich um unbezahlte Mehrwertsteuerforderungen.

Giroud hatte in den Steuerperioden 2007 bis 2009 rund 5.8 Millionen Franken Umsatz seines damaligen Unternehmens Giroud Vins SA bei der Mehrwertsteuer nicht angegeben. Er erstellte laut Anklage 13 gefälschte Rechnungen, um den Umsatz entsprechend zu senken.

Die Mehrwertsteuer von 300'000 Franken auf diesen Betrag mitsamt Zinsen hat der Weinhändler bereits beglichen. Dennoch verlangten die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Walliser Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Abgabebetrugs und Urkundenfälschung.

Diesem Antrag kam das Walliser Bezirksgericht nach und verurteilte Giroud zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 300 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem muss Giroud eine Busse von 7200 Franken sowie die Verfahrenskosten übernehmen, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Seine Verteidiger hatten im Prozess vor einer Woche die Anklage bestritten, weil ihrer Ansicht nach das Rechtsprinzip «ne bis in idem» verletzt werde. Eine Person könne nicht mehrmals für die gleichen Vorwürfe schuldig gesprochen werden, argumentierten sie.

Argument der Doppelbestrafung abgewiesen

Giroud war bereits im Zusammenhang mit der direkten Bundessteuer Mitte Juli 2014 zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden. Das Bezirksgericht berücksichtigte den Antrag der Verteidigung bezüglich Doppelbestrafung jedoch nicht.

Die Verteidigung liess noch offen, ob sie das Urteil anfechten wird. «Wir warten die Urteilsbegründung ab, bevor wir entscheiden», sagte Xavier Oberson, einer der beiden Anwälte von Dominique Giroud, am Donnerstag der Nachrichtenagentur sda.

Die Staatsanwaltschaft wird den Schuldspruch eher nicht weiterziehen, schliesst das aber auch nicht aus. Er warte das schriftliche Urteil ab, bevor er definitiv entscheide, sagte der Walliser Generalstaatsanwalt Nicolas Dubuis.

Weitere Strafverfahren

Neben diesem Steuerverfahren ist Dominique Giroud noch an zwei weiteren Justizverfahren beteiligt. Wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagte er das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) und einen ehemaligen RTS-Journalisten auf Schadenersatz in Millionenhöhe.

Zudem ermittelt die Genfer Staatsanwaltschaft seit Juni 2015 wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit möglichen Hacker-Angriffen auf Computer von Journalisten. Neben Giroud richtet sich dieses Verfahren auch gegen einen Privatdetektiv, einen ehemaligen Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und gegen einen professionellen Hacker. (sda)

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