Streik legt Bahnverkehr in Frankreich teilweise lahm

Streik legt Bahnverkehr in Frankreich teilweise lahm

22.03.2018, 13:48

In Frankreich ist eine neue Streikwelle gegen die Reformen von Präsident Emmanuel Macron angelaufen. Im Bahnverkehr kam es am Donnerstag durch einen Ausstand der Lokführer zu massiven Störungen.

Im öffentlichen Dienst riefen die Gewerkschaften zum Generalstreik auf, unter anderem legten die Fluglotsen die Arbeit nieder. Schulen und Spitäler waren ebenfalls betroffen.

Die Proteste richten sich unter anderem gegen die von Macron angekündigte Reform der Staatsbahn SNCF, deren Beschäftigte ihren beamtenähnlichen Status verlieren sollen. Der öffentliche Dienst demonstriert gegen die geplante Streichung von 120'000 Stellen.

Wegen des Lokführer-Streiks sollten nach Angaben der staatlichen Bahngesellschaft SNCF nur vier von zehn Hochgeschwindigkeitszügen (TGV) fahren und nur einer von vier Intercity-Zügen, auch der Regionalverkehr war massiv gestört. Wegen des Lotsenstreiks wurden auch im Flugverkehr Ausfälle erwartet.

Warnschuss für Regierung

Landesweit beteiligten sich zehntausende Menschen an Kundgebungen. In Paris kam es am Rande eines Protestmarschs zu Zusammenstössen zwischen der Polizei und teils vermummten Demonstranten. Aus der Menge flogen Rauchbomben und Wurfgeschosse, die Polizei setzte Tränengas ein.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft CFDT, Laurent Berger, nannte die Proteste «einen Warnschuss für die Regierung». Er verlangte im Sender RTL Verhandlungen über die Bahnreform.

Macron will diese mittels Verordnungen am Parlament vorbei durchsetzen. So war er bereits bei der umstrittenen Reform des Arbeitsrechts im Herbst vorgegangen, gegen die hunderttausende Menschen auf die Strasse gegangen waren.

Für Freitag ist zudem ein Streik für mehr Geld bei Air France angekündigt. Die Gesellschaft will ihre Flüge nach eigenen Angaben jedoch «zu 75 Prozent» aufrecht erhalten.

Die Bahngewerkschaften haben schon eine Fortsetzung der Proteste angekündigt: Zwischen Anfang April und Ende Juni wollen sie jeweils an «zwei von fünf Tagen» zum Streik aufrufen. (sda/afp)

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