Einwanderer aus der EU müssen in Zukunft schärfere Auflagen erfüllen, um in Grossbritannien Sozialleistungen zu bekommen. Nach Angaben des Ministeriums für Arbeit und Renten vom Mittwoch müssen EU-Einwanderer künftig einen Mindestverdienst von umgerechnet rund 270 Franken pro Woche über einen Zeitraum von drei Monaten nachweisen, um zum Beispiel Anspruch auf Kindergeld zu haben.
Wer weniger verdient, muss mit Überprüfungen rechnen, ob er tatsächlich zum Arbeiten im Land ist. Für britische Bürger gibt es solche Regeln nicht. Auch für Schweizer Staatsangehörige, die in Grossbritannien arbeiten wollen, dürfte die neue Regelung für Kindergeld gelten. Denn das zwischen der Schweiz und der EU geschlossene Freizügigkeitsabkommen «ist auf alle Zweige der sozialen Sicherheit anwendbar», heisst es auf der Webseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen. Erwähnt sind dabei auch die Familienleistungen.
Die Brüsseler EU-Kommission will die Vorschläge nun prüfen, wies aber bereits auf mögliche Widersprüche zu europäischen Regeln hin. Der Sprecher von EU-Sozialkommissar László Andor erklärte: «Die EU-Gesetze erlauben es Mitgliedsstaaten nicht, Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern zu diskriminieren.» (pbl/sda)