Körperstrafen dürfen bei der Erziehung von Kindern nicht angewendet werden. Diese Botschaft will die Stiftung Kinderschutz Schweiz mit einem Videoclip vermitteln. Der Clip trägt den Titel «Schlag Rahm, nicht Kinder!»
Anlass für die Veröffentlichung des Videos ist der No Hitting Day (Tag der gewaltfreien Erziehung) am Samstag, wie Kinderschutz Schweiz mitteilte. Eltern und Erziehende müssten das Recht der Kinder auf körperliche und seelische Unversehrtheit und auf gewaltfreie Erziehung respektieren, fordert die Stiftung.
Von der Politik verlangt Kinderschutz Schweiz, dieses Recht der Kinder müsse auch im Zivilgesetzbuch verankert werden. Entsprechend müssten die Normen im Strafrecht ergänzt werden. Erfahrungen in anderen Ländern hätten gezeigt, dass solche Normen und Sensibilisierung die Gewalt in der Erziehung zurückgehen liessen.
Der Nationalrat wollte 2008 Körperstrafen an Kindern nicht verbieten. Er gab einer parlamentarischen Initiative aus der SP-Fraktion nicht Folge. Kinder seien mit den Bestimmungen der Bundesverfassung und strafrechtlichen Regelungen ausreichend geschützt gegen Gewalt, lautete der Tenor damals.
Zumindest wenn es nach einer Umfrage von 2007 geht, sind körperliche Strafen in Schweizer Elternhäusern keine Seltenheit. Rund 68 Prozent der Befragten hielten Ohrfeigen oder einen «Klaps auf den Hintern» für legitim. Und laut einer Studie der Universität Freiburg von 2004 wurden 35'000 Kinder unter 4 Jahren regelmässig geohrfeigt.
Weitere gängige Strafen für diese Kleinsten waren gemäss dieser Untersuchung Reissen an den Haaren oder Schläge aufs Hinterteil. Für Kinder hätten solche Strafen schwerwiegende gesundheitliche Folgen, sowohl körperliche als auch psychische, schreibt Kinderschutz Schweiz.
Im Video der Stiftung spielt «Heidi»-Darstellerin Anuk Steffen mit. «Weil es für eine gute Sache ist», wird die Schülerin aus Chur in der Mitteilung zitiert. «Es geht doch nicht, dass Eltern ihre Kinder schlagen!»
www.kinderschutz.ch (sda)