Darum geht es: Der Kanton Uri will Höchstbeträge für Steuerabzüge festlegen. Einerseits betrifft das die Kinderdrittbetreuung: Künftig könnten Urnerinnen und Urner für die Kinderbetreuung z. B. in Kitas maximal 25'000 Franken pro Kind und Jahr steuerlich absetzen. Dies soll sicherstellen, dass keine «Luxusausgaben» wie Internate oder ausserkantonale Privatschulen von den Steuern abgezogen werden.
Ebenfalls soll der aktuell unbegrenzte Steuerabzug für Fahrten von und zur Arbeit auf maximal 13'000 Franken gesetzt werden. Der Kanton begründet dies damit, dass immer mehr Arbeitnehmende ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice verlegten.
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Darum geht es: Der Kanton Uri will zudem die einheimische Stromproduktion fördern. Im Vordergrund stehen dabei besonders erneuerbare Energiequellen. Dazu haben Regierung und Parlament mehrere Massnahmen beschlossen, über die nun abgestimmt wird.
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Die Initiantinnen und Initianten finden, der Schutz von wertvollen Biotopen gehe in der Schweiz nicht weit genug. Sie wollen beim Schutz der Arten besonders die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, um Landschaften und Ortsbilder zu bewahren.
Die berufliche Vorsorge (2. Säule) dient in der Schweiz zusätzlich zur AHV (1. Säule) als finanzielle Absicherung im Alter. Die neue BVG-Reform sieht Massnahmen vor, damit viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten. Dafür sollen Arbeitnehmende und Arbeitgeber jeden Monat höhere Sparbeiträge einzahlen.
(leo)