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Wegweisendes Urteil in der Waadt: Uber-Fahrer in Arbeitsverhältnis

Publiziert: 15.09.20, 17:32

Bild: EPA

Das Kantonsgericht Waadt hat entschieden, dass ein früherer Uber-Fahrer «in einem Arbeitsverhältnis mit der ihn beschäftigenden Gesellschaft» stand. Es bestätigte damit am Dienstag ein Urteil des Arbeitsgerichts des Kreises Lausanne vom April des vergangenen Jahres.

Das Urteil gilt als wegweisend für die Schweiz. Der Fahrer hatte von April 2015 bis Dezember 2016 jeweils 50.2 Stunden pro Woche für Rasier Operations, eine Tochtergesellschaft von Uber, gearbeitet. Entsprechend war dies nach Angaben des Anwalts seine Haupttätigkeit.

Ende 2016 wurde das Konto des Fahrers deaktiviert, weil Beschwerden gegen ihn vorlagen. Diese Kündigung mit sofortiger Wirkung sei nicht gerechtfertigt gewesen, hatte das Lausanner Arbeitsgericht festgestellt. Der Betreffende sei sich der Anschuldigungen nicht bewusst gewesen und habe deshalb nicht reagieren können.

Das Gericht ordnete deshalb an, dass die Uber-Tochtergesellschaft dem Fahrer rund 19'000 Franken zu zahlen habe. Diese Summe setzt sich zusammen aus einem zweimonatigen Gehalt für ihm gesetzlich zustehende Ferien und einer Entschädigung.

Laut dem Anwalt Rémy Wyler ist jedoch an dem Fall das Wichtigste, dass das Arbeitsgericht festgestellt hatte, Fahrer seien aufgrund der Firmenorganisation keine Selbstständig-Erwerbenden, sondern Angestellte.

Unia fordert ordentliche Arbeitsverträge

Die Gewerkschaft Unia fordert in einer Reaktion am Dienstag Uber auf, «all seinen Fahrern und Fahrerinnen unverzüglich ordentliche Arbeitsverträge auszustellen und ihnen nachträglich die Löhne, Auslageersatz und Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, die ihnen zustehen». Die Kantone müssten dafür sorgen, dass Uber sich an die Gesetze halte.

Aus der Einstufung als Arbeitnehmende beziehungsweise Unselbstständig-Erwerbende ergäben sich für die Uber-Fahrer und -Fahrerinnen Rechtsansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge, einen angemessenen Lohn, bezahlte Ferien, Auslageersatz wie Auto- und Handykosten und die Einhaltung ordentlicher Kündigungsfristen, schreibt die Unia.

Nach Berechnungen der Unia schuldet Uber seinen mehreren Tausend Fahrern und Fahrerinnen in der Schweiz für die Periode 2013 bis 2020 mehrere Hundert Millionen Franken. Diese stünden den Uber-Angestellten auch rückwirkend zu, betont die Gewerkschaft. (aeg/sda)

Fahrdienst Uber

Die Taxi-App Uber ist u. a. in Zürich, Genf und Basel aktiv. KEYSTONE / STEFFEN SCHMIDT
Uber und sein CEO Travis Kalanick sind gerade dabei, das Taxi-Business auf der ganzen Welt umzukrempeln. Das führt zu Widerstand. EPA/EPA / WILL OLIVER
Am 3. März 2015 protestierten Taxifahrer in Brüssel: «Nein zu Uber!» X00380 / YVES HERMAN
Am 18. Februar 2015 fanden sich Taxifahrer in Den Haag zu einer Demonstration ein. EPA/ANP / Bart Maat
Über 1000 lizenzierte Taxifahrer protestierten am 17. Februar 2015 in Turin. EPA/ANSA / ALESSANDRO DI MARCO
Auch in San Francisco, wo das Hauptquartier von Uber steht, gibt es am 5. Februar 2015 Proteste. X02798 / STEPHEN LAM
In Indien wurde Uber verboten, nachdem ein Fahrer mutmasslich eine Mitfahrerin vergewaltigt hatte. EPA/EPA / STR
Nach dem Verbot protestierten in Neu-Delhi wiederum Uber-Fahrer für den Dienst. X03223 / ANINDITO MUKHERJEE
An dieser Demo vom 11. Juni 2014 in Madrid ging es hart zu und her: Ein Demonstrant tritt das Auto eines mutmasslichen privaten Taxifahrers. AP/AP / Paul White
Am 15. Dezember 2014 brachten Taxifahrer in Paris aus Protest den Verkehr zum Erliegen. Uber wurde daraufhin in Frankreich verboten. AP/AP / Remy de la Mauviniere
Hooligans? Nein, Taxifahrer an einer Anti-Uber-Demo in Barcelona am 1. Juli 2014. Getty Images Europe / David Ramos

In über 2000 Metern Höhe – Mann schiesst mit Leuchtpistole auf Fallschirm

Video: watson

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