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Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechts-Konvention verurteilt

Publiziert: 05.11.19, 11:23 Aktualisiert: 05.11.19, 11:31

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Bild: KEYSTONE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Schweiz wollte einen zum Christentum konvertierten Afghanen der Ethnie Hazara wegweisen.

Damit wurde Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletzt, der ein Verbot der Folter festhält und damit eines der Kerngrundrechte der Konvention. Die Vorschrift verbietet unmenschliche oder erniedrigende Strafe und Behandlung.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde des Mannes gegen seine Wegweisung abgewiesen. Das Gericht in St. Gallen kam im Oktober 2016 in einem Leiturteil zum Schluss, dass der Betroffene seine Konversion vom Islam zum Christentum glaubwürdig gemacht habe. In seiner Heimat Afghanistan sei er wegen seines Glaubens jedoch nicht gefährdet.

Und auch wenn er nicht in seinen ursprünglichen Heimatort zurückkehren könne, bestehe für ihn die Möglichkeit in Kabul zu leben, wo sich auch Onkel und Cousins befänden. Diese wüssten nichts von seiner neuen Religionszugehörigkeit.

Nicht ausreichend geprüft

Der EGMR hält in seinem Urteil vom Dienstag fest, dass das Bundesverwaltungsgericht die Situation des Beschwerdeführers nicht ausreichend geprüft habe. Es habe zudem die zahlreichen internationalen Dokumente missachtet, wonach Christen in Afghanistan verfolgt würden und ihnen die Todesstrafe drohe.

Die Rückweisung des Mannes würde gemäss EGMR dazu führen, dass der Konvertit seinen Glauben heimlich leben müsste. Kontakte zu anderen Glaubensgenossen wären praktisch unmöglich, und er müsste mit der ständigen Angst leben, dass seine Religionszugehörigkeit entdeckt würde.

Überhaupt nicht beachtet habe das Bundesverwaltungsgericht zudem, dass der ethnischen Gruppe der Hazara angehöre. Diese erfahre in Afghanistan seit jeher eine Diskriminierung.

Zuletzt hatte die Zahl der verwundeten und getöteten Zivilisten im Afghanistan-Konflikt einen neuen Höchststand erreicht. Zwischen Juli und September dokumentierte die Uno-Mission in Afghanistan mit fast 1200 Getöteten und mehr als 3100 Verletzten die höchste Zahl ziviler Opfer innerhalb eines Quartals seit Beginn der systematischen Aufzeichnung durch die Uno im Jahr 2009.

(Urteil 32218/17 vom 05.11.2019) (aeg/sda)

Die Flucht übers Mittelmeer

Der Präsident des Europäischen Parlamentes, Martin Schulz, spricht mit Überlebenden des verheerenden Schiffsunglücks vom 3. Oktober 2013. EPA/ANSA / FRANCO LANNINO
Damals kamen 360 Flüchtlinge aus Eritrea und Somalia vor der Küste Lampedusas ums Leben. AFP / ALBERTO PIZZOLI
25. August 2014: Flüchtlinge werden vor der sizilianischen Küste aufgegriffen. Derzeit befinden sich weltweit fast 51,2 Millionen Menschen auf der Flucht. AP/Italian Navy
Flüchtlinge in Libyen. Neun von zehn Flüchtlingen (86 Prozent) leben in Entwicklungsländern, da die meisten Flüchtlinge lediglich in ein angrenzendes Nachbarland fliehen. AFP / F NASRI
33,3 Millionen Flüchtlinge sind sogenannte Binnenvertriebene (Internally Displaced Persons – IDP). Sie fliehen innerhalb ihres eigenen Landes, ohne dabei internationale Landesgrenzen zu überschreiten. EPA/ANSA / ETTORE FERRARI
Flüchtlingsboot vor Lampedusa: Die Zahl der Staatenlosen wächst stetig. Ihre grundlegenden Menschenrechte sind häufig gefährdet. EPA/ANSA / ITALIAN NAVY / ITALIAN NAVY / HANDOUT
Für das Jahr 2013 gab UNHCR die Zahl der Staatenlosen weltweit mit 3,5 Millionen an. Die tatsächliche Zahl wird jedoch auf rund 10 Millionen geschätzt. EPA/ANSA / ETTORE FERRARI
Unter den Top-10-Herkunftsländern befinden sich insgesamt sechs Staaten, in denen momentan Krieg oder Gewalt herrscht: Syrien, Afghanistan, Eritrea, Somalia, Irak und Pakistan. EPA/ANSA / ETTORE FERRARI

Renato Kaiser: Menschenrechte raus!

Video: watson / Renato Kaiser

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