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Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechts-Konvention verurteilt

05.11.2019, 11:2305.11.2019, 11:31
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. (Archivbild)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.Bild: KEYSTONE

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechtskonvention verurteilt. Die Schweiz wollte einen zum Christentum konvertierten Afghanen der Ethnie Hazara wegweisen.

Damit wurde Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verletzt, der ein Verbot der Folter festhält und damit eines der Kerngrundrechte der Konvention. Die Vorschrift verbietet unmenschliche oder erniedrigende Strafe und Behandlung.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Beschwerde des Mannes gegen seine Wegweisung abgewiesen. Das Gericht in St. Gallen kam im Oktober 2016 in einem Leiturteil zum Schluss, dass der Betroffene seine Konversion vom Islam zum Christentum glaubwürdig gemacht habe. In seiner Heimat Afghanistan sei er wegen seines Glaubens jedoch nicht gefährdet.

Und auch wenn er nicht in seinen ursprünglichen Heimatort zurückkehren könne, bestehe für ihn die Möglichkeit in Kabul zu leben, wo sich auch Onkel und Cousins befänden. Diese wüssten nichts von seiner neuen Religionszugehörigkeit.

Nicht ausreichend geprüft

Der EGMR hält in seinem Urteil vom Dienstag fest, dass das Bundesverwaltungsgericht die Situation des Beschwerdeführers nicht ausreichend geprüft habe. Es habe zudem die zahlreichen internationalen Dokumente missachtet, wonach Christen in Afghanistan verfolgt würden und ihnen die Todesstrafe drohe.

Die Rückweisung des Mannes würde gemäss EGMR dazu führen, dass der Konvertit seinen Glauben heimlich leben müsste. Kontakte zu anderen Glaubensgenossen wären praktisch unmöglich, und er müsste mit der ständigen Angst leben, dass seine Religionszugehörigkeit entdeckt würde.

Überhaupt nicht beachtet habe das Bundesverwaltungsgericht zudem, dass der ethnischen Gruppe der Hazara angehöre. Diese erfahre in Afghanistan seit jeher eine Diskriminierung.

Zuletzt hatte die Zahl der verwundeten und getöteten Zivilisten im Afghanistan-Konflikt einen neuen Höchststand erreicht. Zwischen Juli und September dokumentierte die Uno-Mission in Afghanistan mit fast 1200 Getöteten und mehr als 3100 Verletzten die höchste Zahl ziviler Opfer innerhalb eines Quartals seit Beginn der systematischen Aufzeichnung durch die Uno im Jahr 2009.

(Urteil 32218/17 vom 05.11.2019) (aeg/sda)

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42 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Thom Mulder
05.11.2019 14:05registriert November 2014
Recht so. Es ist kein Wunder schwindet das Vertrauen in unsere Justiz rasant. Es fehlt definitiv an Kompetenz und in vielen Fällen gehört das Recht demjenigen, der es sich leisten kann.
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Fairness
05.11.2019 13:33registriert Dezember 2018
Ist das jetzt der neue Trick? Konvertieren um wegen Verfolgung hier bleiben zu können?
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