Wegen einer Explosion in einem Wohnblock in Pratteln BL im April 2012 muss sich ein heute 55-jähriger Mann vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten. Zum Prozessbeginn am Montag erschien der Angeklagte aber nicht. Die Verhandlung wurde daher vorerst unterbrochen.
Zwar wurde der Prozess am Montagvormittag mit Verspätung formell eröffnet. Der Gerichtspräsident musste indes über das Ausbleiben des Angeklagten informieren. Die Polizei in Basel-Stadt und Baselland habe nach ihm gesucht, doch ohne Erfolg. Das Gericht wolle nun noch bis Dienstag warten; danach wäre ein neuer Prozesstermin nötig.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann das Verursachen einer Explosion sowie teils schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Sie geht davon aus, dass dies im Zusammenhang mit einem Suizidversuch geschehen sei. Der Mann habe Geldsorgen gehabt und zudem seine Stelle gekündigt, weil er sich gemobbt fühlte.
Am Freitag, 13. April, habe er am Gasherd den Hahn geöffnet und über Stunden Gas in die Küche ausströmen lassen, um sich dessen Wirkung auszusetzen. In der Nacht auf Samstag habe er aber Zweifel gehabt und versucht, die Küche wieder zu lüften. Dann habe er am Samstag gegen 14.30 Uhr ein Feuerzeug betätigt und so eine gewaltige Explosion ausgelöst.
Ob der aus Österreich stammende Mann dies absichtlich getan hat oder lediglich in pflichtwidriger Unvorsichtigkeit nach bereits aufgegebenem Suizidversuch, ist sich die Anklage nicht sicher. Sie lautet daher auf vorsätzliche, allenfalls aber auch auf fahrlässige Verursachung einer Explosion und weitere Delikte.
Die Verteidigung will dagegen auf Freispruch plädieren. Sie erachtet es als nicht erwiesen, dass der Mann nach der Lüftung der Küche noch hätte damit rechnen müssen, dass noch eine Explosion möglich war. Hätte er die Explosion zudem gar vorsätzlich auslösen wollen, hätte er wohl eher vorher wieder Gas in die Küche ausströmen lassen.
Die Explosion brachte am Kopfende des Wohnblocks zwei Stockwerke zum Einsturz: Die Wohnungen in den zwei ersten Obergeschossen wurden zerstört, jene im dritten Obergeschoss war laut Anklage «nicht mehr vorhanden». Zwei Frauen und ein Mann, die sich darin aufhielten, wurden verschüttet und erst nach Stunden von Suchhunden gefunden.
Insgesamt wurden acht Personen verletzt. Der entstandene Sachschaden wird auf rund 3.4 Millionen Franken beziffert. 49 Privatkläger machen in dem Verfahren Forderungen geltend. Kann die Verhandlung am Dienstag fortgesetzt werden, ist mit dem Urteil des Strafgerichts Basel-Landschaft am 8. Mai zu rechnen. (sda/lae)