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Drohnen verunsichern Anwohnerschaft in Toffen

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Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Drohnen verunsichern Anwohnerschaft in Toffen

Einige Anwohnerinnen und Anwohner der Gürbetaler Gemeinde Toffen klagen derzeit über eine Drohne, welche Anfang Woche im Dorf umherflog. Offenbar schwirrte sie bei einigen Leuten sogar vor den Schlafzimmer-Fenstern herum.
20.03.2024, 17:4127.03.2024, 08:47
Rahel Stähli, Raphael Willen / ch media
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In Toffen klagen Anwohnerinnen und Anwohner über Drohnen, die übers Wohngebiet fliegen. Die Drohnen schweben gemäss Berichten vor den Fenstern herum und seien sogar in der Nacht aktiv. Das schreibt eine Toffenerin auf Facebook.

Meldung bei Polizei eingegangen

Die Kommentierenden unter dem Beitrag raten, sich bei der Gemeinde oder der Polizei zu melden. Bei der Kantonspolizei Bern heisst es am Dienstag auf Anfrage: «Die Kantonspolizei hat heute Vormittag eine Meldung betreffend störenden Drohnen in Toffen erhalten.» Die Polizei rät bei solchen Vorfällen, sich möglichst zeitnah bei ihr zu melden. «So können die Einsatzkräfte vor Ort gehen, um nachzusehen.»

Laut der Polizei käme es bei einer entsprechenden Feststellung wohl zu einer Anzeige, dies müsse jedoch im Einzelfall beurteilt werden, teilt sie mit.

Die Gemeinde Toffen hat bisher keine Meldungen zum geschilderten Vorfall erhalten. «Ein solcher Vorfall ist uns bis jetzt weder direkt gemeldet worden, noch haben wir indirekt Kenntnis davon bekommen», schreibt Gemeindepräsident Carl Bütler auf Anfrage von BärnToday. Was der Gemeinde jedoch bekannt sei, seien Drohnenaufnahmen von Immobilienhändlern, die Aufnahmen der jeweiligen Verkaufsobjekte machen würden. Diese würden aber oftmals vorher die Anwohnenden oder die Verwaltung informieren und seien nur tagsüber unterwegs, heisst es weiter.

Das droht der Täterschaft

In der Nacht zu fliegen, sei grundsätzlich erlaubt, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) auf Anfrage mit. Der Flug müsse aber in der «offenen Kategorie» stattfinden, also, ohne dass dafür eine Bewilligung des BAZL erforderlich ist. Bewilligungspflichtig ist laut dem Bundesamt Folgendes: «Bei Flügen ausserhalb der Sichtweite oder wenn die Drohne sehr schwer ist (über 25 Kilogramm). Auch bei Flügen über Menschenansammlungen. Ausnahmebewilligungen für Flüge in der Umgebung von Flugplätzen werden ausschliesslich von den Flugplätzen oder der Flugsicherung Skyguide erteilt.»

Für einen Nachtflug müsse mindestens ein grünes Blinklicht an der Drohne befestigt sein. Der Sichtkontakt zwischen Drohne und Pilotin oder Pilot müsse jederzeit gewährleistet sein. Weiter heisst es: «Sichterfordernis heisst auch, dass man die Ausrichtung der Drohne sieht, was bei völliger Nacht schwierig ist, wenn man nicht in einem Bereich fliegt, der durch künstliche Lichtquellen erleuchtet ist.»

Einen definierten Mindestabstand zu Wohnobjekten, der eingehalten werden muss, gebe es nicht, so das BAZL weiter. «Hingegen sind Drohnenpiloten stets an die Flugsicherheit gehalten und müssen die Privatsphäre von Personen respektieren.»

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