Die Schonzeit dient zur Sicherung des Wildtierbestandes und so gewissermassen auch dem Artenschutz. Es ist im Gegensatz zur Jagdzeit der Zeitraum, in der eine Tierart nicht gejagt werden darf, schreibt das kantonale Jagdinspektorat auf Anfrage.
Generell umfasst die Schonzeit den Zeitraum von Paarungs- und Brunftzeit des jeweiligen Wildtiers. Dementsprechend ergeben sich auch für die unterschiedlichen Wildtierarten verschiedene Schonzeiten. Seit 1. September ist die Jagd auf viele Tierarten eröffnet. Beispielsweise Rothirsche, Füchse oder Dachse dürfen nun erlegt werden.
Bereits seit Anfangs August dürfen mit dem Patent D Wildschweine gejagt werden, allerdings nur ausserhalb des Waldes. Hingegen später startet die sogenannte «Gäms-Jagd». Diese beginnt am 10. September und dauert lediglich drei Wochen bis am 30. September. Gleiche Vorgaben wie bei der Gämse gelten für Murmeltiere.
Zwischen 1. Oktober und 15. November dürfen Rehe, Feldhasen, Waldschnepfen (Berner Jura) Fasane und Türkentauben erlegt werden.
Die Jagdzeiten sind von den Behörden genau regelt. Hier findest du eine Übersicht.
Im Prozess der Jagdplanung werden Quoten für Reh, Gämse, Hirsch und Steinbock festgelegt. Die Basisregulierung erfolgt nach wildbiologischen Kriterien und ermöglicht die Erfüllung der jagdplanerischen Zielsetzungen, schreibt das zuständige kantonale Amt auf Anfrage. Die Wald-Wild-Situation fliesst in die Jagdplanung mit ein.
Die sogenannte Wilderei, also dass Tiere ausserhalb der vorgegebenen Zeit oder als geschützt geltende Arten geschossen werden, komme immer mal wieder vor, aber nicht in grosser Zahl, schreibt der Kanton Bern.
Dieses Jahr dürfen die Jägerinnen und Jäger im Kanton Bern 1076 Rothirsche erlegen (2023: 1077). Dabei stehen die weiblichen Hirsche mit einer Freigabe von 730 Tieren im Fokus (2023: 547). Trotz gesteigerter Strecke im letzten Jahr und tendenziell stabilem Bestand seit drei Jahren ist die Regulation in einigen Wildräumen noch nicht genügend, schreibt das Jagdinspekorat.
Für die Regulierung des Bestands ist der Anteil weiblicher Tiere besonders entscheidend. Ziel ist es, die negativen Auswirkungen des regional zu hohen Rotwildbestands auf den Berner Wald und in der Landwirtschaft zu reduzieren. Hirsche beeinflussen die Baumverjüngung, indem sie Knospen und Triebe abfressen und Bäume schälen.
Normalerweise dürfen in sogenannten 43 Jagdbanngebieten der Schweiz keine Tiere gejagt werden. Die Behörden können aber Ausnahmen erteilen. In diesem Jahr dürfen im Jagdbanngebiet Schwarzhorn im Berner Oberland Rothirsche gejagt werden. Ausgewählte Jägerinnen und Jäger erhalten eine persönliche Spezialbewilligung, die nicht übertragen werden darf.
Viele Rothirsche hätten sich in die Schutzgebiete zurückgezogen. Das kantonale Jagdinspektorat schreibt: «Grössere Jagdbanngebiete erlauben es den Wildhuftieren, sich dem Jagddruck ausserhalb der Schutzgebiete zu entziehen. Dies trifft insbesondere auf den Rothirsch zu, der meist in grösseren Rudeln in und um die Jagdbanngebiete anzutreffen ist, wo der Wildeinfluss auf die Waldverjüngung als Konsequenz oft untragbar wird.»
Wer im Kanton Bern jagen will, muss eine Ausbildung absolvieren und die Jagdprüfung bestehen. Die Ausbildung können Jungjägerinnen und Jungjäger beim Berner Jägerverband absolvieren. Nach der Ausbildung kann ein Jagd-Patent erworben werden.
Wie der Jägerverband schreibt, umfasst die Ausbildung einen theoretischen und einen praktischen Teil, themenspezifischen Pflichtmodule, Jagdbegleitungen sowie praktisches Jagdschiessen. Die Ausbildung wird über 3 Jahre hinweg absolviert.
Grundsätzlich ist es sehr empfehlenswert bunte Kleidung zu tragen, damit die Jäger Sie unschwer erkennen können. Ein Spaziergang in der Dämmerung sollte man, wenn möglich, während der Patentjagd vermeiden. Falls man in Begleitung unterwegs ist, solle man sich in einer angemessenen Lautstärke unterhalten.
Falls man Schüsse hört, sollte man versuchen, durch Rufe mit der Jägerin oder dem Jäger in Kontakt treten. Wanderwege sollten nicht verlassen werden. Hunde sollten während den Jagdzeiten besser angeleint werden. In aller Regel ist das Begehen von Waldwegen auch während der Jagdzeit bedenkenlos möglich. In der Schweiz ereignen sich sehr selten Jagdunfälle.